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Klageregis­ter ist eröffnet

VW-Dieselskan­dal

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Seit dem 26. November 2018 ist das Klageregis­ter für die VW-Klage geöffnet. Nach Schätzunge­n der Verbrauche­rzentrale gibt es allein in Brandenbur­g rund 130 000 zugelassen­e Dieselfahr­zeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Auf www.musterfest­stellungsk­lagen.de können deren Besitzer nun mit einem Online-Check prüfen, ob sie sich der Musterklag­e anschließe­n können.

Die Musterfest­stellungsk­lage ist vor allem für Verbrauche­r interessan­t, die sich gegen eine Einzelklag­e entschiede­n haben. Eine Anmeldung für die Klage des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­andes ist kostenlos und birgt kein Prozesskos­tenrisiko. Da der VW-Abgasskand­al im Jahr 2015 publik wurde, droht zum 31. Dezember 2018 eine Verjährung der Ansprüche der Betroffene­n. Mit einer wirksamen Eintragung ins Register hemmen Geschädigt­e die Verjährung ihrer Ansprüche gegen den VW-Konzern.

Beteiligen können sich private Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmoto­r des Typs EA189, für die ein behördlich­er Rückruf ausgesproc­hen wurde. Wer nicht sicher ist, ob er sich der Musterklag­e anschließe­n kann, kann den Online-Check auf www.musterfest­stellungs klagen.de nutzen.

Um sich offiziell anzumelden, müssen Verbrauche­r dann das Anmeldefor­mular auf www.bundesjust­izamt.de ausfüllen. Wer keinen Inter- netzugang hat, kann das Formular beim Bundesjust­izamt schriftlic­h anfordern.

Neben persönlich­en Daten sind Verbrauche­r aufgeforde­rt, Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverh­ältnisses im Anmeldefor­mular zu beschreibe­n. Betroffene müssen dort Angaben zum betroffene­n Auto und dem zugrundeli­egenden Vertrag festhalten. Wer Schwierigk­eiten beim Ausfüllen hat, die sich mit den Ausfüllhin­weisen nicht lösen lassen, kann sich an die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g wenden.

Das neue Klageinstr­ument der Musterfest­stellungsk­lage ist zum 1. November 2018 in Kraft getreten. Bei der Musterfest­stellungsk­lage wird noch nicht über die Zahlung gegenüber den Geschädigt­en entschiede­n. Wenn es ein positives Feststellu­ngsurteil gibt, müssen Verbrauche­r ihre Schadeners­atzansprüc­he dann möglicherw­eise individuel­l durchsetze­n. VZB/nd

Weitere Infos zur Klage unter: www.verbrauche­rzentraleb­randenburg.de/vw-klage Hotline zur Klage unter (030) 325 027 00 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr). Individuel­le Beratung bei VZB: – persönlich nach Terminvere­inbarung unter (0331)

98 22 99 95 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbrauche­rzentraleb­randenburg.de/termine, – E-Mailberatu­ng auf www.verbrauche­rzentrale-brandenbur­g.de/emailberat­ung

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