Klageregister ist eröffnet
VW-Dieselskandal
Seit dem 26. November 2018 ist das Klageregister für die VW-Klage geöffnet. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale gibt es allein in Brandenburg rund 130 000 zugelassene Dieselfahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Auf www.musterfeststellungsklagen.de können deren Besitzer nun mit einem Online-Check prüfen, ob sie sich der Musterklage anschließen können.
Die Musterfeststellungsklage ist vor allem für Verbraucher interessant, die sich gegen eine Einzelklage entschieden haben. Eine Anmeldung für die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist kostenlos und birgt kein Prozesskostenrisiko. Da der VW-Abgasskandal im Jahr 2015 publik wurde, droht zum 31. Dezember 2018 eine Verjährung der Ansprüche der Betroffenen. Mit einer wirksamen Eintragung ins Register hemmen Geschädigte die Verjährung ihrer Ansprüche gegen den VW-Konzern.
Beteiligen können sich private Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat, Skoda mit einem Dieselmotor des Typs EA189, für die ein behördlicher Rückruf ausgesprochen wurde. Wer nicht sicher ist, ob er sich der Musterklage anschließen kann, kann den Online-Check auf www.musterfeststellungs klagen.de nutzen.
Um sich offiziell anzumelden, müssen Verbraucher dann das Anmeldeformular auf www.bundesjustizamt.de ausfüllen. Wer keinen Inter- netzugang hat, kann das Formular beim Bundesjustizamt schriftlich anfordern.
Neben persönlichen Daten sind Verbraucher aufgefordert, Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses im Anmeldeformular zu beschreiben. Betroffene müssen dort Angaben zum betroffenen Auto und dem zugrundeliegenden Vertrag festhalten. Wer Schwierigkeiten beim Ausfüllen hat, die sich mit den Ausfüllhinweisen nicht lösen lassen, kann sich an die Verbraucherzentrale Brandenburg wenden.
Das neue Klageinstrument der Musterfeststellungsklage ist zum 1. November 2018 in Kraft getreten. Bei der Musterfeststellungsklage wird noch nicht über die Zahlung gegenüber den Geschädigten entschieden. Wenn es ein positives Feststellungsurteil gibt, müssen Verbraucher ihre Schadenersatzansprüche dann möglicherweise individuell durchsetzen. VZB/nd
Weitere Infos zur Klage unter: www.verbraucherzentralebrandenburg.de/vw-klage Hotline zur Klage unter (030) 325 027 00 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr). Individuelle Beratung bei VZB: – persönlich nach Terminvereinbarung unter (0331)
98 22 99 95 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentralebrandenburg.de/termine, – E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung