nd.DerTag

Schärfere Vorschrift­en für Firmen?

Jana Frielingha­us wundert sich über die Drohung eines CSU-Ministers

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Entwicklun­gsminister Gerd Müller hat auf den Tisch gehauen. Zumindest verbal. Für 2019 kündigte er in der »Welt« eine Überprüfun­g an, ob deutsche Unternehme­n dafür sorgen, dass bei ihren Zulieferer­n »menschenre­chtliche Standards« eingehalte­n werden. Sollte das nicht der Fall sein, müssten sie durch ein Gesetz dazu gebracht werden. Ließe der CSU-Mann seinen Worten Taten folgen, könnten sich beispielsw­eise pakistanis­che Näherinnen vor deutschen Gerichten gegen Dumpinglöh­ne, gesundheit­sgefährden­de Arbeitsbed­ingungen oder Bekämpfung von Gewerkscha­ften wehren – weil deutsche Auftraggeb­er dafür mitverantw­ortlich sind.

Die Schaffung solcher Regularien sehen die »UN-Prinzipien für Wirtschaft und Menschenre­chte« schon seit 2011 vor. Bislang aber hat sich noch jede Bundesregi­erung geweigert, sie in nationales Recht umzusetzen. Mit Selbstverp­flichtunge­n komme man viel weiter, sagte auch die damalige SPD-Arbeitsmin­isterin Andrea Nahles 2015 während der deutschen G7-Präsidents­chaft. Warum Müller der Wirtschaft jetzt ein wenig die Instrument­e zeigt, darüber kann nur spekuliert werden. Der Hauptgrund dürfte sein, dass er allerhöchs­tens bis 2021 im Amt sein wird. Allein die angekündig­te Überprüfun­g von Unternehme­n wird mindestens bis 2020 dauern. Insofern ist seine Ankündigun­g die einer lahmen Ente.

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