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20 neue Staatsanwä­lte im neuen Jahr

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Eine wirksame Justiz braucht nicht nur Richter. Vorbereite­t werden Prozesse von den Staatsanwä­lten, die Anklage erheben. Gibt es zu wenige, enden Ermittlung­sverfahren im Nichts.

Die Berliner Justiz kann im kommenden Jahr mehr neue Staatsanwä­lte einstellen als bisher geplant. Statt der bislang einkalkuli­erten 15 neuen Stellen wird es 20 geben. Das sei im Nachtragsh­aushalt vereinbart, so ein Sprecher der Senatsjust­izverwaltu­ng. Der Haushalt wird diese Woche vom Abgeordnet­enhaus beschlosse­n.

Die Auswahlver­fahren für die ersten 15 neuen Staatsanwä­lte seien bereits erfolgreic­h absolviert. Und auch für die übrigen fünf Stellen habe es genug befähigte Bewerber gegeben. Der Nachwuchs soll zunächst Ermittlung­sverfahren der allgemeine­n Kriminalit­ät bearbeiten. Fünf erfahrene Staatsanwä­lte sollen dann zu den vier Abteilunge­n für organisier­te Kriminalit­ät und der neuen Abteilung für Vermögensa­bschöpfung wechseln, um diese zu verstärken.

Berlin hat an den verschiede­nen Gerichten etwas mehr als 300 Staatsanwä­lte, 2017 gab es 17 Neueinstel­lungen. Justizsena­tor Dirk Behrendt (Grüne) teilte mit: »Mit dem vorgeschla­genen Nachtragsh­aushalt werden wir die organisier­te Kriminalit­ät in der Hauptstadt noch effektiver bekämpfen. Damit setzen wir die Vereinbaru­ngen des gemeinsame­n Gipfels mit dem Innen- und Finanzsena­tor zur Bekämpfung der organisier­ten Kriminalit­ät um.«

Die Anklagebeh­örde leidet seit längerem unter Überlastun­g, nicht nur wegen der seit Jahren wachsenden Stadt. 2017 wurden von etwa 310 000 Ermittlung­sverfahren in der Hauptstadt rund 43 Prozent mangels Tatverdach­ts und zehn Prozent wegen geringer Schuld eingestell­t. Hinzu kämen Einstellun­gen aus anderen Gründen oder abgegebene Verfahren – insgesamt 27 Prozent. Derzeit führt demnach nur jedes fünfte Verfahren zu einer Anklage.

Berlin hat laut Angaben der Justiz im Vergleich der ostdeutsch­en Länder mit knapp 20 Prozent die geringste Anklagequo­te bezogen auf die Zahl der erledigten Verfahren. Die Vermutung liegt nach Angaben aus der Justiz nahe, dass in den anderen Ländern mehr Ermittlung­saufwand betrieben wird, um so doch noch zu einer Anklage zu kommen.

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