Landtag verabschiedet Polizeigesetz für NRW
Welcher Weg wäre Ihnen lieber?
Im Grunde ist mir das egal. Aber rein pragmatisch betrachtet, scheint es mir wahrscheinlicher, dass wir dann zu schnellen Ergebnissen kommen würden, wenn die Große Koalition auf die Grundgesetzänderung verzichtet.
In der Debatte der vergangenen Woche konnte man den Eindruck gewinnen, ohne Digitalpakt findet an den Schulen in Deutschlands gar keine Digitalisierung mehr statt. Da sind Untergangsszenarien entworfen worden. Zu Recht?
Nein. Die Länder tun schon heute unglaublich viel für die Digitalisierung. In Hamburg zum Beispiel sind bereits alle Schulen ans Breitbandnetz angeschlossen. Dafür ist es in anderen Ländern so, dass der Breitbandausbau noch gar nicht weit genug fortgeschritten ist, um Schulen überhaupt ans schnelle Internet anschließen zu können. Weil es dieses schnelle Internet noch gar nicht überall gibt. Das hat aber mit dem Digitalpakt nichts zu tun. Es gibt viele Entwicklungen auf verschiedenen Ebenen, die Lage ist komplex. Die Frage ist nicht, ob der Digitalpakt kommt. Sondern: Was können die Länder auf allen Ebenen tun, um Schulen zu digitalisieren? Und dabei ist Hilfe des Bundes natürlich sehr willkommen.
Aber dann frage ich mich umso mehr, wie es dazu kommen konnte, dass man die Digitalisierung von Schulen in so einer fast schon schicksalhaften Weise mit einer Grundgesetzänderung verbinden konnte, die ja weit über den Bildungsbereich hinausreicht … Aber ist es wirklich so einfach, Herr Holter? Im Bundestag haben auch LINKE und Grüne den Plänen der Großen Koalition für eine Grundgesetzänderung zugestimmt. Da haben doch auch Teile der Opposition die Länder und auch die Schulen in diese unschöne Lage gebracht.
Alle Fraktionen, die im Bundestag der Grundgesetzänderung zugestimmt haben, haben dabei eine bundespolitische Sicht eingenommen. Wobei ich aber auch sagen will: Der Passus in der Grundgesetzänderung, nach dem alle BundLänder-Projekte in Zukunft hälftig vom Bund und den Ländern finanziert werden sollen, ist über Nacht aufgetaucht. Die Länder wurden da gar nicht beteiligt, wir wurden nicht gefragt, das hat uns kalt erwischt. Deshalb lehnen das ja auch alle Länder ab – egal, ob ihr Ministerpräsident ein CSU-Mann oder ein Linker ist. Das haben die Abgeordneten bestimmt auch gesehen. Aber noch mal: Sie sind eben mit ihrer bundespolitischen Verantwortung an die Sache herangegangen. Das ist natürlich eine einseitige Sicht. Die wirklich gravierenden Auswirkungen auf die Länder haben die Bundestagsfraktionen, die der Grundgesetzänderung zugestimmt haben, nicht berücksichtigt.
Ist es Zufall, dass die Länder diesmal so einmütig gegen den Bund stehen, wo es doch ums Geld geht?
Helmut Holter (LINKE) lehnt als Bildungsminister in Thüringen die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung ab. Der Bund soll damit künftig mehr Befugnisse in Bildungsfragen erhalten. Mit ihm sprach
Aus Sicht vieler Eltern und Lehrer ist der Streit um den Digitalpakt ein Ausweis dafür, wie sehr dieses föderale System im Bildungsbereich die Chancen der Kinder in Deutschland eher behindert als fördert …
Ich halte den Föderalismus an sich nach wie vor für zeitgemäß. Im Bildungsbereich wie auch in anderen politischen Bereichen. Nicht zuletzt in meiner Zeit als Arbeitsminister in Mecklenburg-Vorpommern habe ich gelernt, dass es selbst, wenn es EUweit einheitliche Programme gibt, es vor Ort immer einen Gestaltungsspielraum bei deren Anwendung gibt, den man ausnutzen soll und muss, weil die Gegebenheiten vor Ort oft verschieden sind. Das ist mit der Bildung genauso. Deshalb ist die Frage nicht, ob das föderale Bildungssystem noch zeitgemäß ist. Die Frage ist, wie die Länder finanziell so ausgestattet werden können, dass sie überall in Deutschland die gleichen Bildungschancen gewährleisten können. Es muss überall in Deutschland gleich viel in Bildung investiert werden. Das geht aber nur, wenn die Länder alle gleich finanzstark sind. Düsseldorf. Im Kampf gegen Terror und Alltagskriminalität bekommt die Polizei in NordrheinWestfalen schärfere Befugnisse. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP sowie der oppositionellen SPD das umstrittene neue Polizeigesetz. Vorausgegangen waren monatelange Debatten, nachdem Verfassungsrechtler massive Bedenken gegen das ursprüngliche Sicherheitspaket geäußert hatten.