LINKE will Nazifestivals verhindern
König-Preuss fordert Grundsatzentscheidung
Anfang Oktober 2018. Nachdem ihr ursprünglich geplantes Festival im thüringischen Magdala verboten wurde, ziehen rund 800 Neonazis zum Marktplatz von Apolda, dem bereits zuvor organisierten Ausweichort. Hier soll nun »Rock gegen Überfremdung 3« gefeiert werden, Tickets gab es in rechten Onlineshops für 35 Euro. Als es dunkel wird, spielt eine Band auf dem Marktplatz das Lied »Ruhm & Ehre«, Teilnehmer zeigen den Hitlergruß, der Mob attackiert die Polizei mit Flaschen. Der Mitorganisator Marcel Z. trägt ein Tattoo der Auschwitztore auf seinem Rücken. Das Resultat des Abends: Acht Beamte wurden verletzt, die Polizei registrierte in 62 Fällen rechts-motivierte Straftaten.
Das Pikante: Die Neonazis hatten das Treffen in Apolda ähnlich wie zuvor im thüringischen Magdala, in Themar oder im sächsischen Ostritz nicht als kommerzielle Veranstaltung, sondern als politische Versammlung angemeldet. Formal unterstanden sie damit dem Schutz des Grundgesetzes, ein Verbot unterlag hohen Hürden. Mehrere Auflagen der Behörden wurden vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben.
Die thüringische LinksparteiAbgeordnete Katharina KönigPreuss sucht nach Wegen, gegen diese Anmeldepraxis vorzugehen. Hilfreich wäre dafür aus Sicht der Politikerin eine Grundsatzentscheidung. »Ich hoffe, dass irgend-
»Ich hoffe, dass eine Versammlungsbehörde bis vor das Bundesverwaltungsgericht geht.« Katharina König-Preuss, Die LINKE Thüringen
wann eine Versammlungsbehörde den Weg bis vor das Bundesverwaltungsgericht geht, damit geklärt wird, ob diese Konzerte vom Versammlungsrecht gedeckt sind oder nicht«, erklärte König-Preuss jüngst gegenüber Medien. Sollte auch eine Grundsatzentscheidung keine Verbotsmöglichkeit schaffen, plädierte die Abgeordnete für eine Debatte darüber, wie solche Konzerte trotzdem verhindert oder erschwert werden können.
Inwiefern Neonazi-Festivals als Veranstaltung oder Versammlung zu gelten haben, ist juristisch nicht endgültig geklärt. In der Rechtssprechung gelten sie als sogenannte gemischte Veranstaltungen mit »kommunikativen« und »unterhaltenden« Elementen. Das thüringische Innenministerium berief sich in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von König-Preuss von Dezember 2018 darauf, dass in der gängigen Rechtssprechung Musikbeiträge überwiegend als »kommunikative« Mittel gedeutet werden. Auch Eintrittsgelder würden den Versammlungscharakter nicht ohne Weiteres entfallen lassen.
»Ob es hier einer Verschärfung der Gesetze bedarf, ist fraglich«, warnte die Mobile Beratung in Thüringen für Demokratie und gegen Rechtsextremismus in einer Broschüre Ende 2017. Besonders unerfahrene Ordnungsbehörden seien oftmals überfordert und nutzten den rechtlichen Spielraum und ihre rechtlichen Instrumente kaum aus. »Trotz Jahrzehnten rechter Professionalisierung hat es eine Professionalisierung aufseiten der Behörden offensichtlich kaum gegeben.«