Klatsche für Lohngleichheit
Landesarbeitsgericht weist Klage von Journalistin ab
Die Frontal-21-Reporterin Birte Meier ist erneut vor Gericht mit ihrer Klage auf gleiche Bezahlung gescheitert. Sie monierte, weniger Geld als ihre männlichen Kollegen zu bekommen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg wies die Klage am Dienstag zurück. Zuvor war Meier schon am Arbeitsgericht gescheitert. In einer Erklärung des LAG hieß es, Meier »habe keine ausreichenden tatsächlichen Hinweise für eine Benachteiligung bei der Vergütung wegen ihres Geschlechts vorgetragen«. Sie könne deshalb weder eine weitere Vergütung noch eine Entschädigung oder Schadenersatz fordern.
Für Nora Markard, Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), deren Verband Meier vor Gericht vertritt, ist das ein »katastrophaler Ausgang für die Gleichstellung von Frauen beim Lohn«, wie sie dem »nd« sagte. Ihr Vorwurf: Die Richterin am Landesarbeitsgericht habe die strukturelle Diskriminierungen der Journalistin nicht gelten lassen. »Ihrer Logik zufolge hätte Meier einen Zettel vorlegen müssen, auf dem explizit steht: ›Wir geben Meier weniger, weil sie eine Frau ist‹.« Alles andere wäre
»Katastrophaler Ausgang für die Gleichstellung von Frauen beim Lohn.« Nora Markard, Gesellschaft für Freiheitsrechte
nicht als Diskriminierung wegen ihres Geschlechts von der Richterin gewertet worden.
Zudem offenbart das Urteil erhebliche Lücken im Entgelt transparenz gesetz–dem Vorstoß der Bundesregierung für mehr Lohngleichheit. Denn das Gericht nahm an, dass Meier als feste Freie Mitarbeiterin von Frontal 21 nicht unter das Gesetz fällt. In dem Gesetz ist tatsächlich auch nur von» Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen« die Rede, nicht von Selbstständigen. Somit stehe der Journalistin kein Auskunft san spruch nach dem Gesetz zu, befand das Gericht.
Meiers Anwältin Chris Ambrosi, ebenfalls von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hatte sich dagegen vor Gericht auf den Vertrag zur Arbeitsweise der EU berufen, speziell auf Artikel 157. Darin heißt es, dass Beschäftigte nicht nach dem Anstellungs verhältnis bezahlt werden müssen, sondern abhängig von der Tätigkeit, die sie ausüben. Da Meier als feste Freie Mitarbeiterin mit einer 40-StundenWoche beim ZDF nachweislich die gleiche Arbeit erledige wie ihre Kollegen, sei sie gleich zu behandeln, so Ambrosi.
Markard beklagt :» Der Entgelt gleichheitsgrundsatz existiert in Deutschland nur auf dem Papier.« Sie zeigte sich verwundert darüber, dass das europäische Recht nicht im nationalen Rahmen angewandt werde. Insgesamt befürchtet sie von dem Urteil eine verheerende Signalwirkung :» Selbst wenn Frauen in Zukunft durch das Entgelt transparenz gesetz wissen, dass sie weniger verdienen, werden wohl die wenigsten bei so einer Ausgangslage vor Gericht ziehen, um ihr Recht durchzusetzen.« Das LAG hat nur eine Revision wegen des Entgelt transparenz gesetzes zugelassen. Meiers Anwältinnen wollen jedoch auch die Möglichkeit einer Nicht zulassungs beschwerde prüfen.