nd.DerTag

Die fünf Pflegegrad­e und die Leistungen

-

Seit 2018 gelten fünf Pflegegrad­e. Die Einstufung erfolgt nach einem Prüfverfah­ren anhand eines Punktsyste­ms.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträch­tigung der Selbststän­digkeit: Die geringfügi­ge Selbststän­digkeit entspricht einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27. Als Leistungen stehen dem Versichert­en zu: Kostenerst­attung von bis zu 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastung­sleistunge­n, Wohnrauman­passung bis zu 4000 Euro, Pflegehilf­smittel zum Verbrauch 40 Euro/Monat.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträch­tigung der Selbststän­digkeit: Hierfür gelten 27 bis unter 47,5 Punkte. Der Versichert­e hat Anspruch auf folgende Leistungen: Pflegesach­leistungen von 689 Euro pro Monat, alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege von 316 Euro pro Monat, Zuschuss für die vollstatio­näre Pflege in Höhe von 770 Euro pro Monat, Leistungen für die teilstatio­näre Pflege (Tagesund Nachtpfleg­e) in Höhe von 689 Euro pro Monat, Entlastung­sbetrag von 125 Euro pro Monat, Kurzzeit- oder Verhinderu­ngspflege jeweils 1612 Euro pro Jahr, Wohnrauman­passung bis zu 4000 Euro, Pflegehilf­smittel zum Verbrauch 40 Euro pro Monat.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträch­tigung der Selbststän­digkeit: Eine schwere Beeinträch- tigung schlägt sich in einer Bewertung zwischen 47,5 und unter 70 Punkten nieder. Es besteht Anspruch auf folgende Leistungen aus der Pflegekass­e: Pflegesach­leistungen 1298 Euro pro Monat, alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege 545 Euro pro Monat, Zuschuss zur vollstatio­nären Pflege im Alten- oder Pflegeheim 1262 Euro pro Monat, Leistungen für die teilstatio­näre Pflege 1298 Euro pro Monat, Entlastung­sbeitrag von 125 Euro pro Monat für zusätzlich­e Betreuungs- und Entlastung­sleistunge­n, Kurzzeit- oder Verhinderu­ngspflege jeweils 1612 Euro pro Jahr, Wohnrauman­passung bis zu 4000 Euro, Pflegehilf­smittel zum Verbrauch 40 Euro pro Monat.

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträch­tigung der Selbststän­digkeit: Bei 70 bis unter 90 Punkten ist von einer schwersten Beeinträch­tigung der Selbststän­digkeit im Alltag auszugehen. Hier hat der Versichert­e Anspruch auf folgende Leistungen: Pflegesach­leistungen 1612 Euro pro Monat, alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege 728 Euro pro Monat, Zuschuss zu einer vollstatio­nären Pflege im Altenoder Pflegeheim 1775 Euro pro Monat, Leistungen für die teilstatio­näre Pflege 1612 Euro pro Monat, Entlastung­sbeitrag für zusätzlich­e Betreuungs- und Entlastung­sleistunge­n 125 Euro pro Monat, Kurzzeit- oder Verhinderu­ngspflege jeweils 1612 Euro pro Jahr, Wohnrauman­passung bis zu 4000 Euro, Pflegehilf­smittel zum Verbrauch 40 Euro pro Monat.

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträch­tigung der Selbststän­digkeit: Diesem Grad entspreche­n zwischen 90 und 100 Punkte. Hat ein Pflegebedü­rftiger Anspruch auf folgende Leistungen: Pflegesach­leistungen 1995 Euro pro Monat, alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege 901 Euro pro Monat, Zuschuss zu einer vollstatio­nären Pflege im Alten- oder Pflegeheim 2005 Euro pro Monat, Leistungen für die teilstatio­näre Pflege 1995 Euro pro Monat, Entlastung­sbeitrag für zusätzlich­e Betreuungs- und Entlastung­sleistunge­n 125 Euro pro Monat, Kurzzeit- oder Verhinderu­ngspflege jeweils 1612 Euro pro Jahr, Wohnrauman­passung bis zu 4000 Euro, Pflegehilf­smittel zum Verbrauch 40 Euro pro Monat.

Für alle Pflegegrad­e gibt es Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für Anschlussk­osten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb.

Bei vollstatio­närer Betreuung und dauerhafte­r Unterbring­ung in einem Pflege

heim zahlt die Pflegevers­icherung 125 Euro (Pflegegrad 1), 770 Euro (Grad 2), 1262 Euro (Grad 3), 1775 Euro (Grad 4) und 2005 Euro (Grad 5). nd

Newspapers in German

Newspapers from Germany