Die fünf Pflegegrade und die Leistungen
Seit 2018 gelten fünf Pflegegrade. Die Einstufung erfolgt nach einem Prüfverfahren anhand eines Punktsystems.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Die geringfügige Selbstständigkeit entspricht einer Punktzahl von 12,5 bis unter 27. Als Leistungen stehen dem Versicherten zu: Kostenerstattung von bis zu 125 Euro pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Wohnraumanpassung bis zu 4000 Euro, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro/Monat.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Hierfür gelten 27 bis unter 47,5 Punkte. Der Versicherte hat Anspruch auf folgende Leistungen: Pflegesachleistungen von 689 Euro pro Monat, alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege von 316 Euro pro Monat, Zuschuss für die vollstationäre Pflege in Höhe von 770 Euro pro Monat, Leistungen für die teilstationäre Pflege (Tagesund Nachtpflege) in Höhe von 689 Euro pro Monat, Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege jeweils 1612 Euro pro Jahr, Wohnraumanpassung bis zu 4000 Euro, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro pro Monat.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Eine schwere Beeinträch- tigung schlägt sich in einer Bewertung zwischen 47,5 und unter 70 Punkten nieder. Es besteht Anspruch auf folgende Leistungen aus der Pflegekasse: Pflegesachleistungen 1298 Euro pro Monat, alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege 545 Euro pro Monat, Zuschuss zur vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim 1262 Euro pro Monat, Leistungen für die teilstationäre Pflege 1298 Euro pro Monat, Entlastungsbeitrag von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege jeweils 1612 Euro pro Jahr, Wohnraumanpassung bis zu 4000 Euro, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro pro Monat.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Bei 70 bis unter 90 Punkten ist von einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag auszugehen. Hier hat der Versicherte Anspruch auf folgende Leistungen: Pflegesachleistungen 1612 Euro pro Monat, alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege 728 Euro pro Monat, Zuschuss zu einer vollstationären Pflege im Altenoder Pflegeheim 1775 Euro pro Monat, Leistungen für die teilstationäre Pflege 1612 Euro pro Monat, Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro pro Monat, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege jeweils 1612 Euro pro Jahr, Wohnraumanpassung bis zu 4000 Euro, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro pro Monat.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Diesem Grad entsprechen zwischen 90 und 100 Punkte. Hat ein Pflegebedürftiger Anspruch auf folgende Leistungen: Pflegesachleistungen 1995 Euro pro Monat, alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege 901 Euro pro Monat, Zuschuss zu einer vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim 2005 Euro pro Monat, Leistungen für die teilstationäre Pflege 1995 Euro pro Monat, Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro pro Monat, Kurzzeit- oder Verhinderungspflege jeweils 1612 Euro pro Jahr, Wohnraumanpassung bis zu 4000 Euro, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro pro Monat.
Für alle Pflegegrade gibt es Zuschüsse zum Hausnotruf: 10,49 Euro einmalig für Anschlusskosten und 18,36 Euro monatlich für den Betrieb.
Bei vollstationärer Betreuung und dauerhafter Unterbringung in einem Pflege
heim zahlt die Pflegeversicherung 125 Euro (Pflegegrad 1), 770 Euro (Grad 2), 1262 Euro (Grad 3), 1775 Euro (Grad 4) und 2005 Euro (Grad 5). nd