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Warnung vor »AU-Bescheinig­ung« per WhatsApp

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Die Ärztekamme­r Mecklenbur­g-Vorpommern warnt vor dem Angebot einer Hamburger Firma zur Ausstellun­g von Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ngen (AU) über den Messengerd­ienst WhatsApp. Hierzu müssten zunächst die rechtliche­n Grundlagen geklärt werden. Die Übermittlu­ng sensibler Gesundheit­sdaten über WhatsApp halte die Kammer für problemati­sch.

Über die Online-Plattform AU-Schein.de können Patienten Erkältungs­symptome auswählen. Die weitere Kommunikat­ion inklusive der Übermittlu­ng persönlich­er Daten und eines Fotos von der Versichert­enkarte erfolgt über WhatsApp. Über den Dienst wird dann zunächst auch die Bescheinig­ung versendet und einige Tage später zusätzlich per Post geschickt. Das Angebot kann sowohl von Kassenals auch von Privatpati­enten in Anspruch genommen werden.

Unklar ist allerdings, ob Arbeitgebe­r per Ferndiagno­se ausgestell­te AU-Bescheinig­ungen anerkennen müssen. Im Zweifel drohten Prozesse vor den Arbeitsger­ichten. Arbeitnehm­er seien verpflicht­et, nicht nur nachzuweis­en, dass sie krank waren, sondern auch dass ihre Krankmeldu­ng rechtlich wirksam war.

Darüber hinaus kritisiert die Ärztekamme­r, dass das Angebot durch »Blaumacher« missbrauch­t werden könnte und zudem die Gefahr bestehe, dass schwerwieg­ende Erkrankung­en übersehen werden.

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