Warnung vor »AU-Bescheinigung« per WhatsApp
Die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern warnt vor dem Angebot einer Hamburger Firma zur Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) über den Messengerdienst WhatsApp. Hierzu müssten zunächst die rechtlichen Grundlagen geklärt werden. Die Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten über WhatsApp halte die Kammer für problematisch.
Über die Online-Plattform AU-Schein.de können Patienten Erkältungssymptome auswählen. Die weitere Kommunikation inklusive der Übermittlung persönlicher Daten und eines Fotos von der Versichertenkarte erfolgt über WhatsApp. Über den Dienst wird dann zunächst auch die Bescheinigung versendet und einige Tage später zusätzlich per Post geschickt. Das Angebot kann sowohl von Kassenals auch von Privatpatienten in Anspruch genommen werden.
Unklar ist allerdings, ob Arbeitgeber per Ferndiagnose ausgestellte AU-Bescheinigungen anerkennen müssen. Im Zweifel drohten Prozesse vor den Arbeitsgerichten. Arbeitnehmer seien verpflichtet, nicht nur nachzuweisen, dass sie krank waren, sondern auch dass ihre Krankmeldung rechtlich wirksam war.
Darüber hinaus kritisiert die Ärztekammer, dass das Angebot durch »Blaumacher« missbraucht werden könnte und zudem die Gefahr bestehe, dass schwerwiegende Erkrankungen übersehen werden.