Haushüten beim Nachbarn
Wohnung oder Haus der Nachbarn hüten? Kein Problem! Missgeschicke jedoch können schnell teure Folgen haben. Wer zahlt den Schaden und wie kann man sich absichern?
Netten Menschen tut man gern einen Gefallen – sich mal um ihr Zuhause zu kümmern, während sie im Winterurlaub sind: Briefkasten leeren, mal lüften, Pflanzen gießen, Schnee schippen. So wirkt das Heim auch nicht verwaist und ist damit weniger einladend für Einbrecher.
Was aber, wenn dabei Missgeschicke passieren? Wenn etwa das Fenster nach dem Lüften nicht richtig geschlossen wird und Wasser eindringt ? Wer muss in dem Fall für die ruinierten Möbel oder den aufgequollenen Parkettboden zahlen? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erläutern die Lage.
Haftpflicht bei Gefälligkeiten
Kaum einer macht sich vorher Gedanken, was passiert, wenn beim Haussitting versehentlich Schäden entstehen. Dabei gibt es gerade für sogenannte Gefälligkeitsdienste sogar rechtliche Sonderregelungen. Diese stellen uneigennützige Helfer ohne pri- vate Haftpflichtversicherung von der üblichen Schadenersatzpflicht frei. Vorausgesetzt, es wurde nicht grob fahrlässig gehandelt.
Das klingt zwar erst einmal gut für den Helfer. Der Haken an der Sache: Ist der Unglücksrabe nicht haftpflichtversichert und zahlt auch nicht freiwillig aus eigener Tasche, bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen. Gerade bei größeren Summen landen solche Nachbarschaftsstreits meist vor Gericht.
Die DVAG-Versicherungsexperten raten deshalb: »Um das gute Verhältnis zu den Nachbarn nicht aufs Spiel zu setzen, sollte jeder Haushüter eine private Haftpflichtversicherung besitzen. Generell zählt diese Absicherung zu den elementarsten Versicherungen, denn in der Regel gilt: Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss für den Schaden aufkommen.«
Übrigens: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt bei typischen Gefälligkeitsschäden die Kosten mittlerweile in jedem Fall – sogar bei grober Fahrlässigkeit. Wer also eine ältere Police hat, sollte einfach einen Berater drüberschauen lassen, um Versicherungslücken zu schließen.