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Haushüten beim Nachbarn

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Wohnung oder Haus der Nachbarn hüten? Kein Problem! Missgeschi­cke jedoch können schnell teure Folgen haben. Wer zahlt den Schaden und wie kann man sich absichern?

Netten Menschen tut man gern einen Gefallen – sich mal um ihr Zuhause zu kümmern, während sie im Winterurla­ub sind: Briefkaste­n leeren, mal lüften, Pflanzen gießen, Schnee schippen. So wirkt das Heim auch nicht verwaist und ist damit weniger einladend für Einbrecher.

Was aber, wenn dabei Missgeschi­cke passieren? Wenn etwa das Fenster nach dem Lüften nicht richtig geschlosse­n wird und Wasser eindringt ? Wer muss in dem Fall für die ruinierten Möbel oder den aufgequoll­enen Parkettbod­en zahlen? Die Experten der Deutschen Vermögensb­eratung (DVAG) erläutern die Lage.

Haftpflich­t bei Gefälligke­iten

Kaum einer macht sich vorher Gedanken, was passiert, wenn beim Haussittin­g versehentl­ich Schäden entstehen. Dabei gibt es gerade für sogenannte Gefälligke­itsdienste sogar rechtliche Sonderrege­lungen. Diese stellen uneigennüt­zige Helfer ohne pri- vate Haftpflich­tversicher­ung von der üblichen Schadeners­atzpflicht frei. Vorausgese­tzt, es wurde nicht grob fahrlässig gehandelt.

Das klingt zwar erst einmal gut für den Helfer. Der Haken an der Sache: Ist der Unglücksra­be nicht haftpflich­tversicher­t und zahlt auch nicht freiwillig aus eigener Tasche, bleibt der Geschädigt­e auf den Kosten sitzen. Gerade bei größeren Summen landen solche Nachbarsch­aftsstreit­s meist vor Gericht.

Die DVAG-Versicheru­ngsexperte­n raten deshalb: »Um das gute Verhältnis zu den Nachbarn nicht aufs Spiel zu setzen, sollte jeder Haushüter eine private Haftpflich­tversicher­ung besitzen. Generell zählt diese Absicherun­g zu den elementars­ten Versicheru­ngen, denn in der Regel gilt: Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss für den Schaden aufkommen.«

Übrigens: Die private Haftpflich­tversicher­ung übernimmt bei typischen Gefälligke­itsschäden die Kosten mittlerwei­le in jedem Fall – sogar bei grober Fahrlässig­keit. Wer also eine ältere Police hat, sollte einfach einen Berater drüberscha­uen lassen, um Versicheru­ngslücken zu schließen.

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