Polizei scannt Autos weiter anlassbezogen
Innenministerium sieht keine Auswirkungen des Karlsruher Richterspruchs auf Festlegungen in Brandenburgs Polizeigesetz.
Potsdam. Die Kennzeichenfahndung in Brandenburg ist nach einer ersten Einschätzung des Innenministeriums von den jüngsten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen. Die Entscheidungen hätten zunächst keine Auswirkungen auf Brandenburgs Polizeigesetz, sagte ein Ministeriumssprecher in Potsdam. Man werde die Beschlüsse eingehend prüfen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die automatisierte Erfassung von Autokennzeichen und ihren Abgleich mit Suchdateien zur Gefahrenabwehr in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Dabei werden Scannern an der Fahrbahn die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos kurz mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst. Die Regelungen verstießen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, heißt es in den am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen.
In Brandenburg werden KfzKennzeichen nur zur Abwehr aktueller Gefahren für Leib und Leben oder zur Verhinderung unmittelbar bevorstehender Straftaten erfasst, betonte das Ministerium. Erzeuge der Abgleich keinen Treffer, würden die Daten sofort gelöscht. Der Ministeriumssprecher erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht Brandenburgs Regelung in einem Urteil von 2008 zum Polizeirecht in Hessen und Schleswig-Holstein lobend erwähnt habe, weil dort die Voraussetzungen für einen Eingriff eng begrenzt seien.
Die neuen Karlsruher Entscheidungen gehen jedoch über die damaligen Vorgaben hinaus. Hatte das Gericht 2008 noch angenommen, dass nur dann Grundrechte berührt sind, wenn die Daten nicht sofort gelöscht werden, gehen die Richter nun davon aus, dass das immer der Fall ist, schon der Scan an sich beeinträchtige die Freiheit.
Zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren für Leib und Leben gab es dem Potsdamer Innenministerium zufolge 2017 in Brandenburg 101 Treffer im Rahmen der Kennzeichenfahndung, zur Verhinderung unmittelbar bevorstehender Straftaten waren es 18 Treffer. Zahlen für 2018 gab es noch nicht.