Provokation von rechts
Nachdem
sie mit einem fremdenfeindlichen Gedicht bei einem Poetry Slam für einen Eklat gesorgt hatte, erlitt die jugendliche Tochter einer AfD-Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz vor Gericht eine Niederlage. Die 14-Jährige scheiterte mit einer Unterlassungsklage gegen die Bürgermeisterin der Stadt Speyer und deren ehemalige stellvertretende Pressesprecherin, wie das Oberverwaltungsgericht in Koblenz mitteilte. Die Tochter der AfD-Parlamentarierin Nicole Höchst habe kein Recht darauf, dass diese die Äußerungen »öffentliche Provokation durch die AfD« und »Geistige Brandstifter schüren Ängste« unterlassen.
Bezogen waren die Äußerungen auf einen Vortrag der 14-Jährigen bei einer Poetry-Slam-Veranstaltung im September in Speyer. Sie stand unter dem Motto »Speyer ohne Rassismus – Speyer mit Courage«. Dabei trug die Jugendliche ein Gedicht vor, das unter anderem diese Zeilen enthielt: »Weil er kein Fräulein haben kann, hilft er schnell nach mit – einem Messer. Nun steckt das Messer dir im Bauch, denn so ist’s im Orient Brauch.« Die Bürgermeisterin Monika Kabs (CDU) und ihre damalige stellvertretende Pressesprecherin äußerten ansachließend Kritik an dem Vortrag. Der Poetry Slam sei als »öffentliche Provokation durch die AfD« genutzt worden. Das Thema des Vortrags der 14-Jährigen sei nicht Zivilcourage, sondern »Geistige Brandstifter schüren Ängste« gewesen.
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße lehnte einen Eilantrag der 14-Jährigen auf Unterlassung ab. Diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht Koblenz nun bestätigt. Bei den Äußerungen von Kabs und ihrer damaligen stellvertretenden Pressesprecherin handele es sich um amtliche Äußerungen als Bedienstete der Stadt Speyer.