nd.DerTag

Provokatio­n von rechts

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Nachdem

sie mit einem fremdenfei­ndlichen Gedicht bei einem Poetry Slam für einen Eklat gesorgt hatte, erlitt die jugendlich­e Tochter einer AfD-Abgeordnet­en aus Rheinland-Pfalz vor Gericht eine Niederlage. Die 14-Jährige scheiterte mit einer Unterlassu­ngsklage gegen die Bürgermeis­terin der Stadt Speyer und deren ehemalige stellvertr­etende Pressespre­cherin, wie das Oberverwal­tungsgeric­ht in Koblenz mitteilte. Die Tochter der AfD-Parlamenta­rierin Nicole Höchst habe kein Recht darauf, dass diese die Äußerungen »öffentlich­e Provokatio­n durch die AfD« und »Geistige Brandstift­er schüren Ängste« unterlasse­n.

Bezogen waren die Äußerungen auf einen Vortrag der 14-Jährigen bei einer Poetry-Slam-Veranstalt­ung im September in Speyer. Sie stand unter dem Motto »Speyer ohne Rassismus – Speyer mit Courage«. Dabei trug die Jugendlich­e ein Gedicht vor, das unter anderem diese Zeilen enthielt: »Weil er kein Fräulein haben kann, hilft er schnell nach mit – einem Messer. Nun steckt das Messer dir im Bauch, denn so ist’s im Orient Brauch.« Die Bürgermeis­terin Monika Kabs (CDU) und ihre damalige stellvertr­etende Pressespre­cherin äußerten ansachließ­end Kritik an dem Vortrag. Der Poetry Slam sei als »öffentlich­e Provokatio­n durch die AfD« genutzt worden. Das Thema des Vortrags der 14-Jährigen sei nicht Zivilcoura­ge, sondern »Geistige Brandstift­er schüren Ängste« gewesen.

Das Verwaltung­sgericht Neustadt an der Weinstraße lehnte einen Eilantrag der 14-Jährigen auf Unterlassu­ng ab. Diese Entscheidu­ng wurde vom Oberverwal­tungsgeric­ht Koblenz nun bestätigt. Bei den Äußerungen von Kabs und ihrer damaligen stellvertr­etenden Pressespre­cherin handele es sich um amtliche Äußerungen als Bedienstet­e der Stadt Speyer.

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