Zweifel an Berliner Mietendeckel
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält einen LandesMietendeckel nicht für machbar. Das Gutachten habe schwere handwerkliche Mängel, heißt es aus der Berliner SPD.
Da der Bund mit dem Mietpreisbindungsgesetz eine »erschöpfende Regelung für die zulässige Miethöhe zu Mietbeginn« getroffen habe, gebe es für die Länder »keine Möglichkeit einer eigenen gesetzlichen Regelung«, heißt es in einer neuen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Ist damit der »Berliner Mietendeckel«, wie er unter anderem von der Berliner SPDBundestagsabgeordneten Eva Högl propagiert wird, am Ende?
»Dieses sogenannte Gutachten zur vermeintlich fehlenden Landeskompetenz weist schwere handwerkliche Mängel auf und ist argumentativ nicht überzeugend«, sagte Kilian Wegner von der SPD Mitte, einer der Initiatoren des Mietendeckels. Es genüge »nicht einmal grundlegenden Anforderungen an eine universitäre Seminararbeit und ist als Entscheidungsgrundlage für die Legislative denkbar ungeeignet«.
Wie die SPD beziehen sich auch LINKE und Grüne in Berlin mit der Möglichkeit einer landesgesetzlichen Mietpreisbegrenzung auf einen Aufsatz des Juristen Peter Weber (»nd« berichtete), in dem er diese bejahte.
Katrin Lompscher (LINKE), Senatorin für Stadtentwicklung, äußerte sich bisher eher skeptisch zu einer Umsetzbarkeit. »Wir wissen, dass es ziemlich tricky sein wird«, erklärte sie in der vergangenen Woche dazu. Tatsächlich gehen verwaltungsintern die Einschätzungen dazu nach nd-Informationen weit auseinander. Ein von ihr in Auftrag gegebenes externes Rechtsgutachten dazu soll spätestens Ende Februar vorliegen.