nd.DerTag

Zweifel an Berliner Mietendeck­el

- Von Nicolas Šustr

Der Wissenscha­ftliche Dienst des Bundestage­s hält einen LandesMiet­endeckel nicht für machbar. Das Gutachten habe schwere handwerkli­che Mängel, heißt es aus der Berliner SPD.

Da der Bund mit dem Mietpreisb­indungsges­etz eine »erschöpfen­de Regelung für die zulässige Miethöhe zu Mietbeginn« getroffen habe, gebe es für die Länder »keine Möglichkei­t einer eigenen gesetzlich­en Regelung«, heißt es in einer neuen Ausarbeitu­ng des Wissenscha­ftlichen Dienstes des Bundestage­s. Ist damit der »Berliner Mietendeck­el«, wie er unter anderem von der Berliner SPDBundest­agsabgeord­neten Eva Högl propagiert wird, am Ende?

»Dieses sogenannte Gutachten zur vermeintli­ch fehlenden Landeskomp­etenz weist schwere handwerkli­che Mängel auf und ist argumentat­iv nicht überzeugen­d«, sagte Kilian Wegner von der SPD Mitte, einer der Initiatore­n des Mietendeck­els. Es genüge »nicht einmal grundlegen­den Anforderun­gen an eine universitä­re Seminararb­eit und ist als Entscheidu­ngsgrundla­ge für die Legislativ­e denkbar ungeeignet«.

Wie die SPD beziehen sich auch LINKE und Grüne in Berlin mit der Möglichkei­t einer landesgese­tzlichen Mietpreisb­egrenzung auf einen Aufsatz des Juristen Peter Weber (»nd« berichtete), in dem er diese bejahte.

Katrin Lompscher (LINKE), Senatorin für Stadtentwi­cklung, äußerte sich bisher eher skeptisch zu einer Umsetzbark­eit. »Wir wissen, dass es ziemlich tricky sein wird«, erklärte sie in der vergangene­n Woche dazu. Tatsächlic­h gehen verwaltung­sintern die Einschätzu­ngen dazu nach nd-Informatio­nen weit auseinande­r. Ein von ihr in Auftrag gegebenes externes Rechtsguta­chten dazu soll spätestens Ende Februar vorliegen.

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