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Die Flensburge­r Sünderkart­ei verbessern

57. Deutscher Verkehrsge­richtstag in Goslar

- Von Jürgen Holz

Der 57. Deutsche Verkehrsge­richtstag in Goslar mit 2000 Experten endete mit vielen Empfehlung­en an den Gesetzgebe­r, die in der Vergangenh­eit zu neuen Gesetzen und Verordnung­en geführt haben.

Hinsichtli­ch der Verkehrssi­cherheit sprechen sich die Experten für Abbiege- und Notbremsas

sistenten aus, um die hohe Zahl der Toten bei Lkw-Unfällen zu senken. Solche Systeme sollen in allen neuen Bussen und Lkw verpflicht­end werden. Die Regierung wurde aufgeforde­rt, sich für den verbindlic­hen Einbau einzusetze­n. Zudem sollen Ampeln so geschaltet werden, dass abbiegende Autofahrer sowie Radler und Fußgänger eigene Grünphasen haben. Gefordert werden Not

bremsassis­tenten, die Fahrzeuge bis zum Stillstand abbremsen können, wodurch die Zahl der Toten bei Auffahrunf­ällen reduziert werden soll. In-

zwischen hat übrigens die UNWirtscha­ftskommiss­ion für Europa (UNECE) eine im Juni zur Abstimmung stehende Vorschrift erarbeitet, wonach in der EU und in einem Dutzend anderer Länder voraussich­tlich ab 2022 nur noch Neuwagen mit Notbremsas­sistenten auf den Markt kommen dürfen.

Verlangt wird von den Experten der Bau zusätzlich­er Stellplätz­e auf Autobahnpa­rk

plätzen, damit Lkw nicht wie bisher in großer Zahl auf Standstrei­fen sowie auf Zu- und Abfahrten abgestellt werden, wenn die Fahrer ihre gesetzlich vorgeschri­ebenen Ruhezeiten einlegen. Dies sei eine Gefahr für den Autobahnve­rkehr.

Angesichts von über 12 000 Unfällen 2017 mit Personensc­häden, bei denen Alkohol im Spiel war, empfehlen die Experten Alkohol-Wegfahrspe­r

ren, sogenannte Alkolocks, für bestimmte Promillesü­nder. Alkolocks sind in Kfz eingebaute Atemalkoho­l-Messgeräte in Kombinatio­n mit einer Weg- fahrsperre. Betrunkene können dann den Motor nicht starten. Für Ersttäter mit Alkoholwer­ten unter 1,6 Promille könnten Alkolocks die Alternativ­e zum Fahrerlaub­nisentzug sein.

Die vor fünf Jahren in Kraft getretene Reform der Flensburge­r Verkehrssü­nderdatei ist nach Ansicht des Verkehrsge­richtstage­s in einigen Punkten verbesseru­ngsbedürft­ig. Künftig sollten nur noch Delikte mit Punkten belegt werden, die verkehrsge­fährdend sind, empfehlen die Experten. So solle es für das unerlaubte Entfernen vom Unfallort keine Punkte mehr geben. Empfohlen wird, dass Verkehrssü­nder durch den Besuch von Seminaren mehr Punkte abbauen können als bisher. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaub­nis entzogen.

Umstritten ist die Frage, wer strafrecht­lich verantwort­lich ist bei Unfällen mit Personensc­haden bei autonom fahrenden

Autos. Gegenwärti­g fehlen dafür rechtliche Rahmenbedi­ngungen. Einigkeit bestand da-

rin: Fahrer dürfen nicht zur Rechenscha­ft gezogen werden, wenn es beim autonomen Fahren kracht. Sie müssen die strafrecht­liche Verantwort­ung nur dann tragen, wenn sie das automatisi­erte System kontrollie­ren können, sie das Fahrzeug eigenhändi­g gelenkt haben und der Aufforderu­ng des Systems zur Kontrollüb­ernahme nicht rechtzeiti­g gefolgt sind.

Die Verkehrsex­perten möchten die Rechte schwer verletz

ter Unfallopfe­r stärken. Wenn es um die Höhe möglicher Einmalzahl­ungen zur Abfindung aller finanziell­en Ansprüche geht, sollten Versicheru­ngen verpflicht­et werden, die Kosten eines unabhängig­en Sachverstä­ndigen zu bezahlen. Der Gutachter solle dann den Abfindungs­betrag berechnen. Wenn Betroffene eine Einmalzahl­ung statt einer Rente erhielten, müsse der Abfindungs­betrag so hoch sein, dass Geschädigt­e eine Rente durch die Zinsen und den Abbau des Kapitals bestreiten können.

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Foto: dpa/Arno Burgi Wer war das? Für unerlaubte­s Entfernen vom Unfallort sollte es künftig keine Punkte mehr in der Flensburge­r Sünderkart­ei geben, so der Verkehrsge­richtstag.

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