nd.DerTag

Was ist alles zu beachten beim Behinderte­n-Testament?

Erbrecht: Wie Behinderte erben können

-

Mit einem Behinderte­n-Testament kann ein behinderte­r Mensch erben, ohne seine staatliche­n Unterstütz­ungsleiste­n zu verlieren. Dazu muss er im Testament als Vorerbe eingesetzt werden. Der Erblasser muss außerdem eine Testaments­vollstreck­ung anordnen. Darüber informiert das Rechtsport­al anwaltausk­unft.de.

In einem Behinderte­n-Testament müssen die Eltern oder Verwandte des behinderte­n Menschen besondere Verfügunge­n treffen. »Der Erblasser sollte dem behinderte­n Verwandten einen Erbteil hinterlass­en, der höher als der gesetzlich­e Pflichttei­l ist – je nach Konstellat­ion also zum Beispiel 30 bis 50 Prozent des Nachlasses«, rät Rechtsanwa­lt Dr. Dietmar Kurze von der Arbeitsgem­einschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV). Dabei sollte er den Erben als sogenannte­n Vorerben einsetzen und eine nichtbefre­ite Vorerbscha­ft für ihn anordnen.

Der Erbe kann dann nicht direkt auf seinen Erbteil zugreifen, sondern nur die Erträge des Vermögens nutzen. Das sind zum Beispiel Zinserträg­e aus Kapitalver­mögen und Mieteinnah­men aus Immobilien. Wenn »nur« Geld vererbt wird, erhält der Erbe regelmäßig Teilbeträg­e. Neben dem Vorerben sollte ein Erblasser im Behinderte­nTestament einen oder mehrere Nacherben bestimmen. Ein Nacherbe ist eine Person, die den Nachlass nach dem Tod des behinderte­n Erben erhält.

Wer ein Behinderte­n-Testament aufsetzt, sollte darin auch einen Testaments­vollstreck­er festlegen. Er verwaltet den Nachlass für den Erben bis zu dessen Tod. »Wegen dieses langen Zeitraums sollte man im Testament noch mindestens einen weiteren Testaments­vollstreck­er als Ersatz bestimmen«, empfiehlt Rechtsanwa­lt Kurze.

Behinderte­n-Testamente sind komplex und juristisch anspruchsv­oll – sie können durchaus auch 16 Seiten und mehr umfassen. Wer ein solches Testament aufsetzen will, lässt sich am besten von einer Rechtsanwä­ltin oder einem Rechtsanwa­lt für Erbrecht beraten. Schreiben juristisch­e Laien ein solches Testament in Eigenregie, verwenden sie womöglich aus Versehen Formulieru­ngen, die das Dokument unwirksam machen.

Erbt ein behinderte­r Mensch nicht über ein Behinderte­nTestament, sondern über ein reguläres Testament, wird das ererbte Vermögen meist auf die staatliche­n Hilfen angerechne­t. Der Erbe muss sich dann an den Lebenshalt­ungs-, Heim- oder Pflegekost­en beteiligen. Bei einem großen Nachlass können die Sozialleis­tungen auch ganz entfallen.

 ?? Foto: imago/PhotoAlto ?? Für das komplizier­te Aufsetzen eines Behinderte­n-Testaments sollte man unbedingt juristisch­en Rat einholen.
Foto: imago/PhotoAlto Für das komplizier­te Aufsetzen eines Behinderte­n-Testaments sollte man unbedingt juristisch­en Rat einholen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany