Mehr Rechte für berufstätige Eltern innerhalb der EU
Berufstätige Eltern in der EU bekommen mehr Rechte. Väter haben nach der Geburt ihres Kindes künftig europaweit einen Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von mindestens zehn Tagen. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten, der EU-Kommission und des Europaparlaments am 24. Januar 2019 in Brüssel.
Zudem haben Väter wie Mütter in Zukunft Anspruch auf mindestens vier Monate Auszeit im Job, von denen zwei Monate nicht übertragbar sind. Derzeit gilt EU-weit, dass nur ein Monat nicht übertragbar ist. In Deutschland haben Väter und Mütter schon heute einen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit.
Zu den beschlossenen Regeln gehört außerdem, dass Arbeitnehmer in der EU künftig fünf Tage im Jahr für die Pflege von Angehörigen freinehmen können. Eltern und pflegende Arbeitnehmer können zudem einfacher flexible Arbeitszeiten beantragen.
Die neuen Regeln förderten die Gleichstellung von Frauen und Männern erheblich. Außerdem trügen sie dazu bei, dass mehr Frauen arbeiteten und die Erziehung gleichmäßig zwischen Frauen und Männern geteilt werde.
Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen der Einigung noch formell zustimmen. Anschließend müssen die einzelnen Länder die neuen Regeln in nationales Recht überführen.