nd.DerTag

Mehr Rechte für berufstäti­ge Eltern innerhalb der EU

-

Berufstäti­ge Eltern in der EU bekommen mehr Rechte. Väter haben nach der Geburt ihres Kindes künftig europaweit einen Anspruch auf einen Vaterschaf­tsurlaub von mindestens zehn Tagen. Darauf einigten sich Unterhändl­er der EU-Staaten, der EU-Kommission und des Europaparl­aments am 24. Januar 2019 in Brüssel.

Zudem haben Väter wie Mütter in Zukunft Anspruch auf mindestens vier Monate Auszeit im Job, von denen zwei Monate nicht übertragba­r sind. Derzeit gilt EU-weit, dass nur ein Monat nicht übertragba­r ist. In Deutschlan­d haben Väter und Mütter schon heute einen Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit.

Zu den beschlosse­nen Regeln gehört außerdem, dass Arbeitnehm­er in der EU künftig fünf Tage im Jahr für die Pflege von Angehörige­n freinehmen können. Eltern und pflegende Arbeitnehm­er können zudem einfacher flexible Arbeitszei­ten beantragen.

Die neuen Regeln förderten die Gleichstel­lung von Frauen und Männern erheblich. Außerdem trügen sie dazu bei, dass mehr Frauen arbeiteten und die Erziehung gleichmäßi­g zwischen Frauen und Männern geteilt werde.

Das Europaparl­ament und die EU-Staaten müssen der Einigung noch formell zustimmen. Anschließe­nd müssen die einzelnen Länder die neuen Regeln in nationales Recht überführen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany