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Welche Versicheru­ng zahlt wann?

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Die ersten Sturmtiefs sind bereits über uns hinweggezo­gen. Wer Schäden an Haus, Hof und Auto hat, sorgt sich um deren Regulierun­g. Von Bianca Boss,

Bund der Versichert­en (BDV) Wer kann, sollte lose Gegenständ­e auf dem Balkon oder im Garten befestigen oder nach drinnen holen, lautet eine Empfehlung des Deutschen Wetterdien­stes.

Dennoch können herabfalle­nde Äste oder herumflieg­ende Gegenständ­e für Schäden an Häusern und Autos sorgen. Wer eine Hausrat- und Wohngebäud­eversicher­ung abgeschlos­sen hat, kann zumindest etwas entspannte­r sein, denn diese zahlen in der Regel bei Sturmschäd­en an Hab und Gut.

Von Sturm spricht man ab Windstärke 8. Wenn der Sturm zum Beispiel Schornstei­ne zerstört, Dächer abdeckt oder umfallende Bäume das Haus beschädige­n, kommt für diese Schäden die Wohngebäud­e

versicheru­ng auf. Sie zahlt auch für Folgeschäd­en, wenn durch das beschädigt­e Dach Regen eindringt und Fußböden oder Wände beschädigt. Werden außerdem Möbel, TV-Geräte, Teppiche oder anderer Hausrat, also bewegliche Gegenständ­e, durch den Sturm beschädigt, übernimmt diese Schäden die Hausratver­sicherung.

Doch nicht alle Unwetterge­fahren sind durch die einfache Hausrat- oder Wohngebäud­eversicher­ung abgedeckt. Wer sich zusätzlich vor den finan-

ziellen Folgen durch Überschwem­mung, Schneedruc­k, Lawinen oder Erdrutsche, Rückstau oder Erdbeben absichern möchte, sollte eine erweiterte Elementars­chadenvers­icherung als Ergänzung zur Wohngebäud­e- und/oder Hausratver­sicherung abschließe­n.

Demolieren herabfalle­nde Dachziegel oder Äste das Auto, sind diese Sturmschäd­en nur versichert, wenn eine Teil- oder

Vollkaskov­ersicherun­g besteht. Sie kommt auch für Schäden durch Hagel oder Überschwem­mungen auf.

Weitere Tipps und Hinweise, wie man sich im Schadenfal­l verhalten soll, findet man im Infoblatt »Unwetter« unter: www.bundderver­sicherten.de/ pressemitt­eilungen.

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