Welche Versicherung zahlt wann?
Die ersten Sturmtiefs sind bereits über uns hinweggezogen. Wer Schäden an Haus, Hof und Auto hat, sorgt sich um deren Regulierung. Von Bianca Boss,
Bund der Versicherten (BDV) Wer kann, sollte lose Gegenstände auf dem Balkon oder im Garten befestigen oder nach drinnen holen, lautet eine Empfehlung des Deutschen Wetterdienstes.
Dennoch können herabfallende Äste oder herumfliegende Gegenstände für Schäden an Häusern und Autos sorgen. Wer eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, kann zumindest etwas entspannter sein, denn diese zahlen in der Regel bei Sturmschäden an Hab und Gut.
Von Sturm spricht man ab Windstärke 8. Wenn der Sturm zum Beispiel Schornsteine zerstört, Dächer abdeckt oder umfallende Bäume das Haus beschädigen, kommt für diese Schäden die Wohngebäude
versicherung auf. Sie zahlt auch für Folgeschäden, wenn durch das beschädigte Dach Regen eindringt und Fußböden oder Wände beschädigt. Werden außerdem Möbel, TV-Geräte, Teppiche oder anderer Hausrat, also bewegliche Gegenstände, durch den Sturm beschädigt, übernimmt diese Schäden die Hausratversicherung.
Doch nicht alle Unwettergefahren sind durch die einfache Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wer sich zusätzlich vor den finan-
ziellen Folgen durch Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutsche, Rückstau oder Erdbeben absichern möchte, sollte eine erweiterte Elementarschadenversicherung als Ergänzung zur Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung abschließen.
Demolieren herabfallende Dachziegel oder Äste das Auto, sind diese Sturmschäden nur versichert, wenn eine Teil- oder
Vollkaskoversicherung besteht. Sie kommt auch für Schäden durch Hagel oder Überschwemmungen auf.
Weitere Tipps und Hinweise, wie man sich im Schadenfall verhalten soll, findet man im Infoblatt »Unwetter« unter: www.bundderversicherten.de/ pressemitteilungen.