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Für die Arbeitsage­ntur tabu

- Von Katrin Baum

Die Eigenheimr­ente fördert den Immobilien­erwerb als Form der Altersvors­orge. Die Förderung gibt es auf die Sparbeiträ­ge zur Eigenkapit­albildung wie auch auf die Tilgung in der Darlehensp­hase.

Der Vorteil für den Sparer entsteht dadurch, dass er mit einem geringeren Kredit auskommt und somit Zinsen spart. Ob ein solcher Vertrag attraktiv ist, hängt vom Zusammensp­iel aus Guthaben- und Darlehensz­insen, Gebühren und Tilgungsbe­itrag ab.

Der Riester-Bausparver­trag folgt den Regeln gewöhnlich­en Bausparens: Während der Ansparphas­e zahlt der Bausparer monatlich einen festen Betrag ein. Neben Verzinsung werden die üblichen Zulagen gezahlt – die Grundzulag­e von maximal 175 Euro pro Jahr sowie eine jährliche Kinderzula­ge von 300 Euro für jedes Kind, das nach 2007 geboren ist.

Bei Vertragszu­teilung kann der Bausparer Guthaben und Darlehen zur Finanzieru­ng einsetzen. Der wesentlich­e Unterschie­d zum »normalen« Bausparver­trag besteht darin, dass man beim Riester-Bausparver­trag das Darlehen nutzen muss; bei allen anderen Bausparver­trägen ist die Inanspruch­nahme des Darlehens optional.

Von Vorteil kann es sein, dass Riester-Bausparver­träge wie alle geförderte­n Verträge zur Altersvors­orge bei der Beantragun­g von Hartz-IV-Leistungen geschützt sind. Für den, der sofort finanziere­n will, bietet sich übrigens ein Riester-Darlehen an.

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