Für die Arbeitsagentur tabu
Die Eigenheimrente fördert den Immobilienerwerb als Form der Altersvorsorge. Die Förderung gibt es auf die Sparbeiträge zur Eigenkapitalbildung wie auch auf die Tilgung in der Darlehensphase.
Der Vorteil für den Sparer entsteht dadurch, dass er mit einem geringeren Kredit auskommt und somit Zinsen spart. Ob ein solcher Vertrag attraktiv ist, hängt vom Zusammenspiel aus Guthaben- und Darlehenszinsen, Gebühren und Tilgungsbeitrag ab.
Der Riester-Bausparvertrag folgt den Regeln gewöhnlichen Bausparens: Während der Ansparphase zahlt der Bausparer monatlich einen festen Betrag ein. Neben Verzinsung werden die üblichen Zulagen gezahlt – die Grundzulage von maximal 175 Euro pro Jahr sowie eine jährliche Kinderzulage von 300 Euro für jedes Kind, das nach 2007 geboren ist.
Bei Vertragszuteilung kann der Bausparer Guthaben und Darlehen zur Finanzierung einsetzen. Der wesentliche Unterschied zum »normalen« Bausparvertrag besteht darin, dass man beim Riester-Bausparvertrag das Darlehen nutzen muss; bei allen anderen Bausparverträgen ist die Inanspruchnahme des Darlehens optional.
Von Vorteil kann es sein, dass Riester-Bausparverträge wie alle geförderten Verträge zur Altersvorsorge bei der Beantragung von Hartz-IV-Leistungen geschützt sind. Für den, der sofort finanzieren will, bietet sich übrigens ein Riester-Darlehen an.