nd.DerTag

Recht haben und bekommen

- Sebastian Weiermann bezweifelt, dass ein deutsches Gericht den Drohnenkri­eg stoppen kann

Es ist eine gute Nachricht, dass die drei Kläger aus Jemen vom Oberverwal­tungsgeric­ht Münster teilweise recht bekommen haben. Die Bundesregi­erung muss sich über den Drohnenkri­eg der US-Amerikaner in dem arabischen Land informiere­n und auf die Einhaltung des Völkerrech­ts hinwirken. Erfreulich ist das Urteil auch für LINKE-Abgeordnet­e, die sich mit Anfragen zu Ramstein an der Bundesregi­erung die Zähne ausgebisse­n haben und immer wieder hingehalte­n wurden. Jetzt kann jeder schwarz auf weiß lesen, dass ein deutsches Gericht Anhaltspun­kte dafür sieht, dass der US-Drohnenkri­eg in Jemen teilweise völkerrech­tswidrig ist. Sollte das Bundesverw­altungsger­icht die Entscheidu­ng bestätigen, muss die Bundesregi­erung aktiv werden.

Dass dafür eine Klage von Angehörige­n der Opfer notwendig war, ist bitter. Noch bitterer ist, dass sich wohl nichts an der Rolle Ramsteins im Drohnenkri­eg ändern wird. Die Bundesregi­erung wird die USA wohl nur höflich auffordern, das Völkerrech­t zu wahren. Washington wird nichtssage­nd antworten. Eine Verpflicht­ung, den Knotenpunk­t Ramstein zu schließen, enthält das Gerichtsur­teil ausdrückli­ch nicht. Recht haben und wirklich recht bekommen, das kommt in diesem Fall wohl nicht zusammen. Vermutlich wird sich die Bundesregi­erung mit US-Präsident Donald Trump lieber über das Zwei-Prozent-Rüstungszi­el der NATO streiten als über den Drohnenkri­eg.

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