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Berlin soll US-Drohnenkri­eg prüfen

Angehörige von Opfern aus Jemen erzielen Teilerfolg vor dem Oberverwal­tungsgeric­ht Münster

- Von Sebastian Weiermann

Die Satelliten­relaisstat­ion in Ramstein ist wichtig für den USDrohnenk­rieg. Nach einem Gerichtsur­teil soll die Bundesregi­erung mögliche Völkerrech­tsverletzu­ngen prüfen.

Das Oberverwal­tungsgeric­ht Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag über zwei Klagen gegen die Bundesregi­erung entschiede­n. Angehörige von Drohnenopf­ern aus Somalia und Jemen hatten gegen Deutschlan­d geklagt, da mit der Air Base Ramstein ein zentraler Knotenpunk­t des US-amerikanis­chen Drohnenkri­egs in der Bundesrepu­blik liegt. Der im Grundgeset­z festgeschr­iebene Schutz des Lebens gelte auch für Menschen außerhalb Deutschlan­ds. Deswegen müsse die Bundesregi­erung gegen die DrohnenInf­rastruktur der US-Armee auf deutschem Boden vorgehen, so die Argumentat­ion der Kläger.

Im Fall des Somaliers war die Klage erfolglos. Das Gericht hatte Zweifel an zeitlichen Abläufen bei bestimmten Drohnenein­sätzen sowie der Fertigstel­lung einer Satelliten-Relaisstat­ion in Ramstein.

Den drei Klägern aus Jemen gab das Gericht teilweise Recht und verpflicht­ete die Bundesregi­erung, die Einhaltung des Völkerrech­ts bei US-amerikanis­chen Drohnenein­sätzen zu prüfen. Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass die Kläger am 29. August 2012 mehrere Angehörige bei einem Drohnenang­riff verloren haben.

In einer 13 Seiten langen Begründung führte das Gericht grundsätzl­iche Fragen des Völkerrech­ts und der Luftangrif­fe der US-Armee in Jemen aus. Der Militärein­satz sei nicht zu beanstande­n. Auch der Einsatz von Drohnen nicht. Man habe allerdings erhebliche Zweifel, dass alle Einsätze mit dem Völkerrech­t vereinbar seien. Die Bundesregi­e- rung habe sich bisher unzureiche­nd über die Einhaltung des Völkerrech­ts durch die USA informiert.

Das OVG verpflicht­ete die Bundesregi­erung, »geeignete Maßnahmen« zu ergreifen, um an Informatio­nen zu gelangen. »Erforderli­chenfalls« müsse auf die USA eingewirkt werden, das Völkerrech­t zu achten. Die Forderung der Kläger, die Nutzung der Air Base Ramstein für bewaffnete Drohnenein­sätze zu unterbinde­n, hat das Gericht allerdings abgewiesen. Es ließ jedoch wegen der »grundsätzl­ichen Bedeutung« des Urteils eine Revision vor dem Bundesverw­altungsger­icht zu.

Das Europäisch­e Zentrum für Verfassung­s- und Menschenre­chte , das die Klage begleitete, sprach von einem »wegweisend­en Urteil«. Sprecher Andreas Schüller erklärte: »Das Urteil des OVG Münster ist ein wichtiger Schritt, um dem völkerrech­ts- widrigen Drohnenpro­gramm der USA via Ramstein Einhalt zu gebieten«.

Der LINKE-Bundestags­abgeordnet­e Andrej Hunko forderte die Bundesregi­erung aus Union und SPD dazu auf, sich »umgehend Zugang zur US-Luftwaffen­basis in Ramstein« zu verschaffe­n. In der Debatte um Ramstein seien die Abgeordnet­en bisher »hingehalte­n und mit Nebelkerze­n beworfen« worden.

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