Berlin soll US-Drohnenkrieg prüfen
Angehörige von Opfern aus Jemen erzielen Teilerfolg vor dem Oberverwaltungsgericht Münster
Die Satellitenrelaisstation in Ramstein ist wichtig für den USDrohnenkrieg. Nach einem Gerichtsurteil soll die Bundesregierung mögliche Völkerrechtsverletzungen prüfen.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am Dienstag über zwei Klagen gegen die Bundesregierung entschieden. Angehörige von Drohnenopfern aus Somalia und Jemen hatten gegen Deutschland geklagt, da mit der Air Base Ramstein ein zentraler Knotenpunkt des US-amerikanischen Drohnenkriegs in der Bundesrepublik liegt. Der im Grundgesetz festgeschriebene Schutz des Lebens gelte auch für Menschen außerhalb Deutschlands. Deswegen müsse die Bundesregierung gegen die DrohnenInfrastruktur der US-Armee auf deutschem Boden vorgehen, so die Argumentation der Kläger.
Im Fall des Somaliers war die Klage erfolglos. Das Gericht hatte Zweifel an zeitlichen Abläufen bei bestimmten Drohneneinsätzen sowie der Fertigstellung einer Satelliten-Relaisstation in Ramstein.
Den drei Klägern aus Jemen gab das Gericht teilweise Recht und verpflichtete die Bundesregierung, die Einhaltung des Völkerrechts bei US-amerikanischen Drohneneinsätzen zu prüfen. Das Gericht hatte keine Zweifel daran, dass die Kläger am 29. August 2012 mehrere Angehörige bei einem Drohnenangriff verloren haben.
In einer 13 Seiten langen Begründung führte das Gericht grundsätzliche Fragen des Völkerrechts und der Luftangriffe der US-Armee in Jemen aus. Der Militäreinsatz sei nicht zu beanstanden. Auch der Einsatz von Drohnen nicht. Man habe allerdings erhebliche Zweifel, dass alle Einsätze mit dem Völkerrecht vereinbar seien. Die Bundesregie- rung habe sich bisher unzureichend über die Einhaltung des Völkerrechts durch die USA informiert.
Das OVG verpflichtete die Bundesregierung, »geeignete Maßnahmen« zu ergreifen, um an Informationen zu gelangen. »Erforderlichenfalls« müsse auf die USA eingewirkt werden, das Völkerrecht zu achten. Die Forderung der Kläger, die Nutzung der Air Base Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze zu unterbinden, hat das Gericht allerdings abgewiesen. Es ließ jedoch wegen der »grundsätzlichen Bedeutung« des Urteils eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu.
Das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte , das die Klage begleitete, sprach von einem »wegweisenden Urteil«. Sprecher Andreas Schüller erklärte: »Das Urteil des OVG Münster ist ein wichtiger Schritt, um dem völkerrechts- widrigen Drohnenprogramm der USA via Ramstein Einhalt zu gebieten«.
Der LINKE-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko forderte die Bundesregierung aus Union und SPD dazu auf, sich »umgehend Zugang zur US-Luftwaffenbasis in Ramstein« zu verschaffen. In der Debatte um Ramstein seien die Abgeordneten bisher »hingehalten und mit Nebelkerzen beworfen« worden.