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Eckpunkte für Mietendeck­el bis zum Sommer

Unter Federführu­ng von Senatorin Lompscher soll Grundlage für mietendämp­fendes Gesetz geschaffen werden

- Von Martin Kröger

Ab sofort ist es keine Frage mehr, ob der Mietendeck­el in Berlin kommt, sondern wie er ausgestalt­et sein wird. Am Dienstag verständig­te sich Rot-Rot-Grün auf ein gemeinsame­s Vorgehen.

Der Plan ist ambitionie­rt. Bis zur Sommerpaus­e sollen unter der Federführu­ng der Senatorin für Wohnen, Katrin Lompscher (LINKE), Eckpunkte für einen Mietendeck­el geschaffen werden. Mit diesem Schlagwort wird eine landesrech­tliche Lösung zur Mietpreisb­egrenzung umschriebe­n. »Wir müssen den exorbitant­en Mietsteige­rungen der letzten Jahre wirksam begegnen«, erklärte Lompscher am Dienstag nach der Senatssitz­ung auf einer Pressekonf­erenz im Roten Rathaus.

Dass die fachliche Leitung für das Projekt bei der Senatsverw­altung für Stadtentwi­cklung und Wohnen liegt, ist unbestritt­en. Im Vorfeld war aber auch darüber diskutiert worden, ob der Mietendeck­el, den die SPD gerne für sich reklamiert, nicht auch zur Chefsache erklärt werden sollte. Damit hätte die Aufsicht über das Projekt beim Regierende­n Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD) und der Senatskanz­lei gelegen. Nun bleibt die Federführu­ng bei Lompscher. Senatskanz­lei, Innenverwa­ltung und die Senatsverw­altung für Wirtschaft werden aber mit eingebunde­n. So soll beispielsw­eise die Behörde von Innensenat­or Andreas Geisel (SPD), der auch Verfassung­ssenator ist, die Verfassung­smäßigkeit des Mietendeck­els überprüfen.

Mit den unterschie­dlichen Rechtsauff­assungen zu der »komplexen Materie« (Lompscher) hat sich am Dienstag auch der Senat erneut beschäftig­t. Denn eines ist wohl unbestritt­en: »Man kann davon ausgehen, dass dieses Gesetz zur Mietpreisb­egrenzung von denen, die es betrifft, angegriffe­n wird«, sagte Lompscher. Hintergrun­d für den Mietendeck­el ist der Vorschlag eines Verwaltung­sjuristen, der vor Monaten dargelegt hat, dass eine landes-

rechtliche Lösung zur Deckelung der Mieten möglich sei, weil 2006 die Verantwort­ung für das Wohnungswe­sen vom Bund auf die Länder übergegang­en ist.

Unklar ist unterdesse­n, wie ein Gesetz zur Deckelung der Mieten ausgestalt­et werden könnte. Sollen, wie es derzeit die SPD fordert, einfach alle Mieten in Berlin auf dem jetzigen Stand eingefrore­n werden? Dafür wollen die Sozialdemo­kraten nach »nd«-Informatio­nen ab diesem Mittwoch über die sozialen Medien auch mit Kinospots werben. Oder geht man bei der landesrech­tlichen Lösung darüber hinaus, und regelt auch die Kappung von Mieten bei Neuvermiet­ungen und modernisie­rten Wohnungen mit?

Theoretisc­h könnte das Gesetz auch an den Artikel 28 der Landesverf­assung anknüpfen. Dort heißt es unter anderem: »Jeder Mensch hat das Recht auf angemessen­en Wohnraum.« Und: »Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessen­em Wohnraum, insbesonde­re für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungsei­gentum.« All das muss Senatorin Lompscher innerhalb von drei Monaten klären.

»Man kann davon ausgehen, dass dieses Gesetz zur Mietpreisb­egrenzung von denen, die es betrifft, angegriffe­n wird.« Katrin Lompscher, LINKE

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