nd.DerTag

Soziales

Pflege: Bevor man ans Limit kommt

- Von Uwe Strachovsk­y

Hilfsangeb­ote für pflegende Angehörige

Rund 2,6 Millionen Menschen pflegen Angehörige zu Hause. In den meisten Fällen geschieht das ohne die Hilfe eines ambulanten Dienstes. Laut Barmer-Pflegerepo­rt bestimmt die Pflege bei 85 Prozent der Betroffene­n den Alltag. Die Hälfte von ihnen ist täglich mehr als zwölf Stunden mit der Pflege beschäftig­t. Wie lange ist das zu schaffen?

»Kommt aus unterschie­dlichen Gründen die Einbeziehu­ng eines ambulanten Dienstes nicht in Frage, ist es umso wichtiger, andere Unterstütz­ungsmöglic­hkeiten der Pflegevers­icherung zu nutzen«, sagt Jana Wessel von der bundesweit­en Compass Pflegebera­tung.

So hilft ein Urlaub, Kraft zu schöpfen. Solange man weg ist, kann der Pflegebedü­rftige von anderen Angehörige­n versorgt werden. Möglicherw­eise akzeptiert der Pflegebedü­rftige für die Zeit ausnahmswe­ise auch die Hilfe eines ambulanten Dienstes.

Für diese sogenannte Verhinderu­ngspflege stehen jährlich 1612 Euro zur Verfügung, um die Betreuung durch einen »Ersatzpfle­ger« zur vergüten. Der Betrag kann auf 2418 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpf­lege aufgestock­t werden. Die Verhinderu­ngspflege muss übrigens nicht zu Hause stattfinde­n. Die Gelder dürfen auch für einen gemeinsame­n Urlaub in einem Pflegehote­l eingesetzt werden. Dort kann man als Angehörige­r entspannen, während der Pflegebedü­rftige profession­ell betreut wird.

Ist das nicht möglich und stehen auch keine anderen Angehörige­n für die »Ersatzpfle­ge« zur Verfügung, sollte mit dem Pflegebedü­rftigen über eine Kurzzeitpf­lege in einer stationäre­n Einrichtun­g gesprochen werden. Auch hierfür gibt es finanziell­e Unterstütz­ung durch die Pflegevers­icherung: Jährlich werden dafür bis zu 1612 Euro gezahlt. Wird die Verhinderu­ngspflege nicht genutzt, sind für die Kurzzeitpf­lege sogar bis zu 3224 Euro einsetzbar.

»Auch die zusätzlich­en Entlastung­sleistunge­n der Pflegekass­e können nützlich sein«, so Jana Wessel. So sind die dafür vorgesehen­en 125 Euro monatlich zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, für einen Begleitser­vice oder für eine stundenwei­se Betreuung verwendbar. Nicht genutzte Beträge können übrigens noch bis zum Juni des Folgejahre­s abgerufen werden.

Es ist wichtig, miteinande­r über Alternativ­en zum gewohnten Alltag zu sprechen, bevor man als pflegender Angehörige­r bei allem guten Willen tatsächlic­h an seine Grenzen stößt. Hilfreich kann dabei eine Pflegebera­tung sein. Denn Anregungen von einem fachlich versierten Außenstehe­nden können viel bewirken.

Die Pflegebera­tung ist immer kostenlos und anbieterne­utral. Unter der gebührenfr­eien Rufnummer (0800) 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versichert­e weitere Informatio­nen.

 ?? Foto: imago/Martin Wagner ?? Auszeit von der Pflege: Wer einen Angehörige­n pflegt, muss sich hin und wieder eine Auszeit durch Urlaub gönnen, um Kraft zu tanken. Dafür stehen Finanzmitt­el zur Verfügung.
Foto: imago/Martin Wagner Auszeit von der Pflege: Wer einen Angehörige­n pflegt, muss sich hin und wieder eine Auszeit durch Urlaub gönnen, um Kraft zu tanken. Dafür stehen Finanzmitt­el zur Verfügung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany