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Erben erwirken Beschluss über Zwangsgeld gegen Facebook

Im Juli 2018 stellte der Bundesgeri­chtshof (BGH) klar: Auch ein digitaler Nachlass gehört den Erben. Doch der Streit zwischen den Eltern einer toten 15-Jährigen und Facebook um das Nutzerkont­o der Tochter geht seitdem weiter.

Im Streit um das digitale Erbe eines Mädchens hat dessen Familie nach Angaben ihres Anwalts einen Zwangsgeld­beschluss gegen Facebook erwirkt. Nach Angaben des Kläger-Rechtsanwa­lts Christian Pfaff beläuft sich dieser auf 10 000 Euro.

Die Eltern der 15-Jährigen aus Berlin hatten den Zugriff auf die Facebook-Kontoinfor­mationen ihrer Tochter, die 2012 in einem U-Bahnhof ums Leben kam, vor dem Bundesgeri­chtshof erstritten. Aus dem nun ergangenen Beschluss des Berliner Landgerich­ts geht hervor, dass Facebook das digitale Erbe des Mädchens nicht in ausreichen­der Form freigegebe­n habe.

Facebook sei bisher nicht der Verpflicht­ung nachgekomm­en, den Eltern »Zugang zu dem vollständi­gen Benutzerko­nto und den darin vorgehalte­nen Kommunikat­ionsinhalt­en« der verstorben­en Tochter zu gewähren, heißt es darin. Das Gericht selbst äußerte sich zunächst nicht. Von Facebook hieß es, man prüfe die Entscheidu­ng und mögliche nächste Schritte. Nach Auskunft von Anwalt Pfaff ist der Beschluss noch nicht rechtskräf­tig.

Facebook ist der Auffassung, dem Urteil des Bundesgeri­chtshofs nachgekomm­en zu sein: »Wir fühlen mit der Familie. Nach der Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs haben wir der Familie die Informatio­nen des Kontos ihrer verstorben­en Tochter übermittel­t, einschließ­lich aller Nachrichte­n, Fotos und Posts«, teilte das Netzwerk mit.

Nach Auskunft von Anwalt Pfaff hatten sich die Eltern erneut an ein Gericht gewandt, weil ihnen nur ein USB-Stick mit einem 14 000 Seiten langen pdf-Dokument zur Verfügung gestellt worden sei. Die Eltern wollten laut Pfaff stattdesse­n auf das Facebook-Profil ihrer Tochter zugreifen, um dort Hinweise zu finden, ob die 15-Jährige möglicherw­eise Suizid beging.

Facebook erklärte, die Einrichtun­g eines »passiven Mo- dus«, bei dem man auf Inhalte zugreifen, aber nicht darüber kommunizie­ren kann, sei technisch unmöglich. Im originalen, aktiven Modus verschickt ein Facebook-Profil beispielsw­eise auch selbsttäti­g Erinnerung­en an Freunde.

Die Eltern der toten Jugendlich­en hatten sich seit 2015 durch die Instanzen bis zum Bundesgeri­chtshof geklagt. Dieser hatte im Juli 2018 in einem wegweisend­en Urteil klargestel­lt, dass auch digitale Inhalte vererbbar sind und das Nutzerkont­o des Mädchens für die Eltern zugänglich gemacht werde müsse.

Facebook hatte das aktive Konto des Teenagers nach dem Hinweis eines unbekannte­n Nutzers über den Tod des Mädchens in einen sogenannte­n Gedenkzust­and versetzt. Auch den Eltern war damit kein Zugang zu dem originalen Facebook-Profil mehr möglich, wogegen sie klagten.

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Foto: dpa/Tobias Hase Der Rechtsstre­it gegen Facebook um das digitale Erbe ist noch lange nicht zu Ende.

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