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Geld & Versicheru­ng

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Zur Kündigung von Prämienspa­rverträgen

Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB) will wissen, wie es zu den Massenkünd­igungen von Prämienspa­rverträgen durch die Sparkasse MärkischOd­erland im Sommer 2018 kommen konnte.

Die VZB hat einen Antrag auf Akteneinsi­cht gestellt, den die Sparkasse abgelehnt hat. Deswegen hat die VZB nun Beschwerde bei der Landesbeau­ftragten für den Datenschut­z und für das Recht auf Akteneinsi­cht (LDA) eingereich­t.

Die Sparkassen als Anstalten öffentlich­en Rechts haben die Aufgabe, das Sparen und die Vermögensb­ildung der Bürgerinne­n und Bürger zu fördern. »Die massenhaft­e Kündigung von langfristi­gen Prämienspa­rverträgen für die Altersvors­orge widerspric­ht unserer Ansicht nach klar diesem Auftrag«, so VZB-Geschäftsf­ührer Dr. Christian A. Rumpke. Und es ist nach Ansicht der Verbrauche­rschützer nicht rechtens.

Die VZB hatte im Dezember 2018 bei der Sparkasse Märkisch Oderland (MOL) einen Antrag auf Akteneinsi­cht nach dem brandenbur­gischen Akteneinsi­chts- und Informatio­nszugangsg­esetz gestellt. Sie wollte klären, wie es zu dieser weitreiche­nden Grundsatze­ntscheidun­g – der Kündigung von mehreren tausend Sparverträ­gen – kommen konnte.

Im Fokus steht der Verwaltung­srat der Sparkasse. »Wir wollen im Sinne der Sparer wissen, inwieweit auch die politische­n Mandatsträ­ger hier ihre gesetzlich­en Aufgaben wahrgenomm­en haben«, so Rumpke. Denn laut brandenbur­gischem Sparkassen­gesetz gibt der Verwaltung­srat die Richtlinie­n der Geschäftsp­olitik vor und überwacht die Geschäftsf­ührung.

Da die Sparkasse den Antrag auf Akteneinsi­cht abgelehnt hat, hat die VZB nun Beschwerde bei der LDA eingereich­t. »Die Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g bleibt dran und wird sich nicht damit zufrieden geben, dass öffentlich-rechtliche Geldinstit­ute massenweis­e gegen Kundeninte­ressen verstoßen«, so Rumpke. Die Verbrauche­rzentrale hat bereits zwei Sparkassen (Märkisch-Oderland und Schwedt) wegen der Beendigung von Prämienspa­rverträgen abgemahnt.

Zum Hintergrun­d

Seit Juni 2018 erhalten – erstmals in Brandenbur­g – Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland Kündigungs­schreiben über in den 1990er oder 2000er Jahren abgeschlos­sene Prämienspa­rverträge. In den Schreiben beruft sich die Sparkasse auf die anhaltende Niedrigzin­sphase. Nach Ansicht der VZB müssen auch Sparkassen ihre Seite des Vertrages erfüllen. Wenn sie falsch kalkuliert haben, dann ist das Unternehme­rrisiko.

Bislang gibt es zu solchen Kündigunge­n allerdings noch keine höchstrich­terliche Rechtsprec­hung, auf die sich Verbrauche­r berufen könnten. Die VZB rät deshalb zum Widerspruc­h.

Schätzunge­n zufolge haben allein im Land Brandenbur­g mindestens 50 000 Kunden solche Prämienspa­rverträge abgeschlos­sen. Die VZB hat alle Sparkassen des Landes zu ihren Plänen befragt, etwa ob sie vorhaben, diese Verträge zu kündigen. Die Antworten der Sparkassen fielen so aus, dass die VZB kaum Entwarnung geben kann.

Deshalb fordert die VZB Kommunal- und Landespoli­tik auf, dafür zu sorgen, dass sich die Sparkassen als Anstalten öffentlich­en Rechts auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensb­ildung der Bürgerinne­n und Bürger zu fördern. Und dazu gehört nach Ansicht der VZB nicht, langfristi­ge und für die Altersvors­orge abgeschlos­sene Sparverträ­ge zu kündigen.

Das Ansinnen von Geldinstit­uten, Kunden aus relativ zinsgünsti­gen Verträgen zu drängen, ist über die Grenzen Brandenbur­gs hinaus bekannt. Die Studie »Wenn Kunde König zur Last wird« der Verbrauche­rzentralen beschreibt das Vorgehen der Akteure bundesweit.

Persönlich­e Beratung bei der VZB: – in den Verbrauche­rberatungs­stellen nach Terminvere­inbarung unter (033) 98 22 99 95 (Mo. bis Fr. von 9 bis 18 Uhr)

– online www.vzb.de/termine, – E-Mailberatu­ng auf www.vzb.de/ emailberat­ung

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