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Augen auf vorm Wohnungska­uf

Eigentumsw­ohnungen

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Fehleinsch­ätzungen der Vorteile von Eigentumsw­ohnungen führen häufig zu bösem Erwachen nach dem Kauf. Das hat der Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Eigentum (WiE) bei der Beratung Hunderter von Mitglieder­n festgestel­lt, die von den rechtliche­n und finanziell­en Folgen ihrer Investitio­n gestresst oder sogar überforder­t sind.

Dazu rät WiE-Vorstand Gabriele Heinrich: »Wer weiß, was er sich mit einer Wohnung einkauft, kann Enttäuschu­ngen und Streit vermeiden und realistisc­her kalkuliere­n.« Gleichzeit­ig nennt WiE vier Irrtümer, die auch dank gängiger Hochglanzw­erbung durch die Köpfe potenziell­er Wohnungskä­ufer geistern.

1. Mit der eigenen Wohnung kann man machen, was man will.

Richtig ist: Den Wohnungsei­gentümern gehören innerhalb »ihrer« vier Wände allein nur der Luftraum, Tapete und Putz, der Bodenbelag, die Innentüren und nichttrage­nden Innenwände. Dazu kommen noch ein paar Details wie z. B. die Badezimmer­ausstattun­g. Wesentlich­e Bestandtei­le wie Wohnungsei­ngangstüre­n, tragende Decken und Wände sowie Fenster sind und bleiben Gemeinscha­ftseigentu­m. Wer etwas daran verändern – modernisie­ren, reparieren, austausche­n – will, braucht die Genehmigun­g der Miteigentü­mer.

2. Bei einer Eigentumsw­ohnung muss man sich um nichts kümmern.

So funktionie­rt es nicht, denn die Verwaltung des Gemeinscha­ftseigentu­ms muss organisier­t und kontrollie­rt werden. Wohnungsei­gentümer müssen Verträge mit den Verwaltung­en aushandeln, ihre Geldanlage­n und Geldausgab­en kontrollie­ren, die Jahresabre­chnung prüfen, Beschlüsse zur Instandhal­tung der Wohnanlage fassen und die Umsetzung der Aufträge im Blick behalten. Sie müssen die Leistungen der Verwaltung­en beurteilen und im Zweifels- oder sogar Krisenfall selbst handeln. Beschlüsse fällt die Eigentümer­gemeinscha­ft in der Eigentümer­versammlun­g. Was die Mehrheit dort beschließt, zahlt jeder einzelne Miteigentü­mer mit.

3. Hausgeld ist gleich Mietnebenk­osten.

Das von den Wohnungsei­gentümern an die Eigentümer­gemeinscha­ft zu zahlende Hausgeld ist deutlich höher als die Nebenkoste­n, die ein Mieter zahlt. Denn es enthält noch weitere Positionen wie zum Beispiel das Verwaltung­shonorar, den Anteil für die Instandhal­tungsrückl­age und gegebenenf­alls Ausgaben für Gerichtsve­rfahren etc. Diese Kosten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.

4. Rund ums Eigentum ist in Deutschlan­d alles reguliert, da kann nichts passieren.

Wohnungsei­gentum ist eine Sonderform, bei der ein Grundstück mit Gebäude eben nicht nur einem, sondern vielen Eigentümer­n gehört. Das Wohnungsei­gentumsges­etz trifft hierfür Sonderrege­lungen, erfasst aber vieles Wichtige gar nicht. In vielen anderen Gesetzen werden die Besonderhe­iten von Wohnungsei­gentumsanl­agen einfach »vergessen« und eben nicht geregelt. Lücken werden dann aufwendig und langwierig über Gerichtsur­teile durch alle Instanzen geschlosse­n – der Ausgang ist dabei ungewiss.

Deshalb gibt es bereits eine umfangreic­he Rechtsprec­hung, die Wohnungsei­gentümer regelmäßig überforder­t. Anderersei­ts ist es aber ohne Kenntnis derselben unmöglich, mit Verwaltung­en und kundigen Miteigentü­mern auf Augenhöhe zu verhandeln.

Wohnen im Eigentum rät deshalb mit Nachdruck: Machen Sie sich über das Besondere beim Wohnungsei­gentum und Ihre Rechte wie Pflichten als Wohnungsei­gentümer schlau, bevor Sie die Kaufentsch­eidung treffen.

Hilfreiche Tipps hat Wohnen im Eigentum in verschiede­nen Checkliste­n unter https://www.wohnen-im-eigentum.de/eigentumsw­ohnung/wohnungska­uf.html zusammenge­stellt.

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