Die »Rückgriffsquote« beträgt nur 13 Prozent
Der Staat schafft es immer noch nicht, den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende vom zahlungspflichtigen Elternteil einzutreiben. Die »Rückgriffsquote« lag 2018 im Durchschnitt bei 13 Prozent. 2017 waren es 19 Prozent und im Vorjahr 23 Prozent gewesen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) forderte von den Jugendämtern, ein stärkeres Augenmerk darauf zu legen, sich von den zumeist säumigen Vätern das Geld zurückzuholen.
Als Grund für die gesunkene Quote nannte die Bundesministerin eine Gesetzesänderung von Mitte 2017. Seither können Alleinerziehende den Unterhaltsvorschuss auch für Kinder über zwölf Jahren beantragen. Die Zahl der Gesamtfälle, in denen die Leistung gezahlt wird, hat sich dadurch in etwa auf 780 000 Kinder verdoppelt. Alleinerziehende Mütter und Väter bekommen Unterhaltsvorschuss, wenn das andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt.
Während 2016 für den Unterhaltsvorschuss vom Staat nur knapp 861 Millionen Euro ausgezahlt wurden, waren es 2017 schon 1,1 Milliarden Euro gewesen und im vergangenen Jahr 2,1 Milliar- den. Die Rückgriffszahlen stiegen zwar ebenfalls, aber langsamer: 2016 wurden 198 Millionen Euro wieder eingetrieben, 2017 knapp 209 Millionen und 2018 gut 270 Millionen.
Die Leistung war im Jahr 2017 deutlich ausgeweitet worden. Seither wird er für Kinder bis zu 18 Jahren gezahlt, davor hatte die Altersgrenze bei zwölf Jahren gelegen. Zudem war die bis dahin gültige Bezugsdauer von bis zu sechs Jahren entfallen. Nach der gesetzlichen Neuregelung ist es zu einer »Antragsflut« in den Jugendämtern gekommen.