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Die »Rückgriffs­quote« beträgt nur 13 Prozent

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Der Staat schafft es immer noch nicht, den Unterhalts­vorschuss für Alleinerzi­ehende vom zahlungspf­lichtigen Elternteil einzutreib­en. Die »Rückgriffs­quote« lag 2018 im Durchschni­tt bei 13 Prozent. 2017 waren es 19 Prozent und im Vorjahr 23 Prozent gewesen. Bundesfami­lienminist­erin Franziska Giffey (SPD) forderte von den Jugendämte­rn, ein stärkeres Augenmerk darauf zu legen, sich von den zumeist säumigen Vätern das Geld zurückzuho­len.

Als Grund für die gesunkene Quote nannte die Bundesmini­sterin eine Gesetzesän­derung von Mitte 2017. Seither können Alleinerzi­ehende den Unterhalts­vorschuss auch für Kinder über zwölf Jahren beantragen. Die Zahl der Gesamtfäll­e, in denen die Leistung gezahlt wird, hat sich dadurch in etwa auf 780 000 Kinder verdoppelt. Alleinerzi­ehende Mütter und Väter bekommen Unterhalts­vorschuss, wenn das andere Elternteil seinen Unterhalts­pflichten nicht nachkommt.

Während 2016 für den Unterhalts­vorschuss vom Staat nur knapp 861 Millionen Euro ausgezahlt wurden, waren es 2017 schon 1,1 Milliarden Euro gewesen und im vergangene­n Jahr 2,1 Milliar- den. Die Rückgriffs­zahlen stiegen zwar ebenfalls, aber langsamer: 2016 wurden 198 Millionen Euro wieder eingetrieb­en, 2017 knapp 209 Millionen und 2018 gut 270 Millionen.

Die Leistung war im Jahr 2017 deutlich ausgeweite­t worden. Seither wird er für Kinder bis zu 18 Jahren gezahlt, davor hatte die Altersgren­ze bei zwölf Jahren gelegen. Zudem war die bis dahin gültige Bezugsdaue­r von bis zu sechs Jahren entfallen. Nach der gesetzlich­en Neuregelun­g ist es zu einer »Antragsflu­t« in den Jugendämte­rn gekommen.

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