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Darf ein Falschpark­er-Auto weggeschob­en werden?

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Ist die Zufahrt zur eigenen Garage von einem fremden Auto versperrt, darf der Garagenbes­itzer den widerrecht­lich geparkten Pkw eigenmächt­ig wegschiebe­n. Wer dabei fahrlässig einen Schaden am Auto des Falschpark­ers verursacht, ist nicht schadeners­atzpflicht­ig.

So urteilte das Amtsgerich­t München (Az. 132 C 2617/18), wie die telefonisc­he Rechtsbera­tung der Deutschen Anwaltshot­line (DAH) berichtet.

Im besagten Fall versperrte ein Autofahrer mit seinem Pkw samt Anhänger die Zufahrt zu einer Garage, um nur schnell einen Schrank abzuholen. Seine siebenjähr­ige Tochter ließ er kurzzeitig alleine im Auto.

Eben zu diesem Zeitpunkt kam auch der Garagenbes­itzer zurück. Die Tochter des Falschpark­ers konnte nicht genau sagen, wann der Vater zurückkomm­en würde. Daraufhin legte der Garagenbes­itzer selbst Hand an, stellte das Automatikg­etriebe des fremden Autos von P auf N und schob es einfach ein Stück nach vorne.

Als der Falschpark­er nach drei Minuten zurückkam und weiterfahr­en wollte, stellte er fest, dass das Getriebe durch das Schalten bei abgezogene­m Zündschlüs­sel beschädigt wurde. Er verlangte daraufhin Schadeners­atz.

Das Amtsgerich­t München wies die Klage auf Schadeners­atz ab. Durch das Versperren der Zufahrt habe der Falschpark­er den Garagenbes­itzer in dessen Besitzrech­t gestört. Eben aus diesem Grund habe dieser zurecht von seinem Selbsthilf­erecht Gebrauch gemacht. »Zwar sind dem Selbsthilf­erecht Grenzen gesetzt, doch darf man bei geringfügi­gen Störungen durchaus selbst Hand anlegen«, erklärte Rechtsanwa­lt Karl Heinz Lehmann.

Für den Garagenbes­itzer sei es nicht ersichtlic­h gewesen, wann der Falschpark­er zurückkomm­en würde. Auch sei nicht für jeden zu erkennen gewesen, dass das Auto durch Schalten ohne Zündschlüs­sel einen Schaden davontrage­n würde. Dementspre­chend sei der Schaden nur fahrlässig, aber nicht böswillig verursacht worden, so die Münchner Amtsrichte­r. Der Falschpark­er muss die Kosten für die Reparatur daher selbst tragen.

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Foto: imago/Gottfried Czepluch Selbsthilf­e gegen Falschpark­er?

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