Umgang mit dem Energieversorger
Zahlreiche Beschwerden über drastische Preiserhöhungen von bis zu 200 Prozent und mehr des Energieversorgers Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) beschäftigen die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Auch verzögerte Auszahlungen von Guthaben und Boni oder Probleme bei der Ausübung des Kündigungsrechts gegenüber der BEV verärgern die Kunden. Zudem berichten Verbraucher, die BEV habe Widersprüche gegen eine angeblich einvernehmliche Preisanpassung in eine außerordentliche Kündigung umgedeutet.
Dazu erklärt Dr. Katarzyna Trietz, Energieexpertin bei der VZB: »Verbraucher müssen die Preiserhöhungen nicht ohne Weiteres hinnehmen. Bei Preiserhöhungen steht den Betroffenen ohnehin ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie haben auch ein Recht, auf Einhaltung früherer Preisgarantien zu bestehen.«
Die Juristin rät, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und sich nicht nur auf Telefonate zu verlassen. Entscheiden Verbraucher sich für den Weg der Kündigung, so sollten sie die Kündigungserklärung per E-Mail und gleichzeitig per Einwurfeinschreiben an den Versorger schicken. Bei einer fehlenden Schlussrechnung oder nicht ausgezahlten Guthaben oder Boni ist eine schriftliche Aufforderung zur Zusendung der Schlussrechnung und entsprechender Auszahlung des Guthabens ratsam. Hierzu sollte man dem Versorger eine angemessen Frist von zwei Wochen setzen.