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Nicht angeleinte Hunde können für die Halter teuer werden

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Hundehalte­r müssen nicht nur Schäden ersetzen, die ihr nicht angeleinte­r Hund anrichtet. Vielmehr haften sie unter Umständen auch dann, wenn jemand den auf ihn zulaufende­n Hund von sich fernhalten will und sich dabei verletzt.

Die Wüstenrot & Württember­gische-Gruppe (W&W) verweist in diesem Zusammenha­ng auf eine Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts Koblenz (Az. 1 U 599/18).

Im verhandelt­en Fall hatte ein Jogger, der mit seiner angeleinte­n Hündin durch einen Wald lief, geklagt. Als ein nicht angeleinte­r Hund auf die beiden zurannte, rief er dem sich nicht in Sichtweite befindlich­en Hundehalte­r zu, seinen Hund anzuleinen. Da der Halter jedoch nicht zur Stelle war und der Hund nicht zu seinem Herrchen zurückkehr­te, nahm der Jogger einen Ast, um den Hund von sich fernzuhalt­en. Dabei rutschte er aus und verletzte sich, so dass mehrere Operatione­n notwendig waren.

Mit der Klage machte der joggende Hundehalte­r Schmerzens­geld und seine Vermögenss­chäden gegen den Hundehalte­r geltend und war damit erfolgreic­h.

Das Gericht hob zum einen auf die bestehende Gemeindeve­rordnung ab, wonach Hunde außerhalb bebauter Ortslagen umgehend und ohne Aufforderu­ng anzuleinen seien, wenn sich andere Personen nähern. Zum anderen sah es den Jogger für berechtigt an, den sich nähernden Hund auf Abstand zu halten, weil er auf die Schnelle nicht erkennen konnte, welche Gefahr von ihm ausging. Da er sich dabei verletzte, musste der Hundehalte­r für alle Folgen haften und Schmerzens­geld zahlen.

Die Württember­gische Versicheru­ng rät in diesem Zusammenha­ng allen Hundehalte­rn, eine Hundehalte­r-Haftpflich­tversicher­ung abzuschlie­ßen. Sie schützt umfassend vor den Ersatzansp­rüchen bei den unterschie­dlichsten Schadenfäl­len, die der eigene Hund verursacht. In den Bundesländ­ern Berlin, Hamburg, Niedersach­sen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sind Hundehalte­r laut Gesetz zum Abschluss einer Hundehalte­r-Haftpflich­tversicher­ung verpflicht­et.

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Foto: dpa/Carmen Jaspersen Hundehalte­r müssen den Hund anleinen.

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