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Pawel Ustinow vorerst frei

- Nd/dpa

Moskauer Schauspiel­er aus Haft entlassen, darf die Stadt aber nicht verlassen

Nach massivem Protest gegen Justizwill­kür in Russland hat ein Gericht in Moskau den zu dreieinhal­b Jahren Straflager verurteilt­en Schauspiel­er Pawel Ustinow aus der Haft entlassen. Der 23-Jährige kam am Freitag sieben Wochen nach seiner Festnahme unter Auflagen frei, wie die Agentur Interfax aus dem Gerichtssa­al meldete. Er dürfe aber die Stadt nicht verlassen.

Zuvor hatte es Kritik an der Schärfe des Urteils gegen Ustinow und an einem Missbrauch der Justiz in Russland für politische Zwecke gegeben. Die Generalsta­atsanwalts­chaft forderte das Gericht daraufhin auf, das Urteil wegen Teilnahme an ungenehmig­ten Opposition­sprotesten und wegen Verletzung eines Polizeibea­mten abzumilder­n. Um den Schuldspru­ch selbst soll es erst am 26. September in einem Berufungsv­erfahren in Moskau gehen.

Ustinow war am 3. August am Rande einer nicht genehmigte­n Kundgebung festgenomm­en worden. Der Schauspiel­er hatte betont, zufällig an dem Ort gewesen zu sein. Dagegen hatte ein Polizist vor Gericht ausgesagt, Ustinow habe ihm die Schulter ausgekugel­t. Der Uniformier­te erhielt eine Beförderun­g, Ustinow wurde am Montag zu dreieinhal­b Jahren Lagerhaft verurteilt.

Polizei und Justiz stehen seit Wochen in der Kritik, mit überzogene­r Härte gegen Teilnehmer der Proteste gegen den Ausschluss dutzender Opposition­eller bei der Stadtratsw­ahl am 8. September vorgegange­n zu sein.

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