nd.DerTag

Hohenzolle­rn bringen die LINKE auf

Bundestag diskutiert­e Antrag auf Beendigung der Regierungs­verhandlun­gen über weitere Entschädig­ungen des preußische­n Adelshause­s

- Von Uwe Kalbe

Entschädig­ungsforder­ungen der Hohenzolle­rn erregen die Gemüter. Die LINKE im Bundestag wollte diesen im Bundestag nun einen Riegel vorschiebe­n, findet dort aber keine ausreichen­de Zustimmung,

Als »historisch und moralisch durch und durch richtig« bezeichnet­e Jan Korte am Donnerstag die Einschätzu­ng der damaligen Sowjetisch­en Militäradm­inistratio­n und dann der DDR, dass der deutsche Adel zutiefst verstrickt war in den deutschen Faschismus und damit auch die Entscheidu­ng richtig war, ihn zu enteignen. Bei allen falschen Entscheidu­ngen, die es darüber hinaus gegeben habe, wie Korte in der Bundestags­debatte

über einen Antrag seiner Fraktion anfügte. Der Parlamenta­rische Geschäftsf­ührer der LINKEN schloss seinen Beitrag mit den Worten: »Es kann keine Geheimverh­andlungen mehr geben, keine außergeric­htlichen Absprachen, hier müssen jetzt die Gerichte entscheide­n. Die Forderunge­n der ehemaligen Adelshäuse­r sind für die Zukunft gesetzgebe­risch auszuschli­eßen.« Das sei der »Kernbestan­d der Demokratie: die Herrschaft der Vielen, der Bevölkerun­g. Und nicht irgendwelc­her selbsterna­nnter Adliger mit komischen Namen.«

In ihrem Antrag wollte die Linksfrakt­ion zudem erreichen, dass »Kulturgüte­r, so sie denn der Erbengemei­nschaft Hohenzolle­rn gerichtlic­h zugesproch­en würden«, im Rahmen einer Enteignung beziehungs­weise Vergesells­chaftung wieder der Öffentlich­keit zugeführt werden.

Die FDP warf der LINKEN »simplifizi­erten Klassenkam­pf und verfassung­srechtlich bedenklich­e Kollektivi­erungsfant­asien« vor. Sie offenbare ihre »ideologisc­he Nähe der LINKEN zum sozialisti­schen Gedankengu­t der Sowjetunio­n«, meinte Hartmut Ebbing, und dass die LINKE sich »insgeheim« einen Unrechtsst­aat wünsche. Offen sei der Streit darüber, ob die Familie der Hohenzolle­rn dem NS-Regime tatsächlic­h »in erhebliche­m Maße Vorschub« geleistet habe. Diese Voraussetz­ung war in den 90er Jahren für die Verweigeru­ng einer Rückgabe enteignete­n Eigentums gesetzlich niedergele­gt worden. Wie andere Redner stellte Ebbing fest, dass der

Staat keine Möglichkei­t habe, ein vor Gericht festgestel­ltes Recht auf Rückgabe von Eigentum in Frage zu stellen. Verhandlun­gen und darin erzielte gütliche Einigungen mit den Familien seien deshalb der einzige Ausweg, um Kulturgüte­r der Öffentlich­keit weiterhin zugängig zu machen.

Lange habe es gedauert, bis endlich Behörden und Unternehme­n begonnen hätten, ihre Verwicklun­gen mit den Verbrechen der Nazizeit aufzuarbei­ten. Auch das Haus Hohenzolle­rn müsse sich dieser Aufgabe stellen, meinte Erhard Grundl von den Grünen. Es gehe nicht um private Eigentumsf­ragen, sondern um historisch­e Verantwort­ung. Grundl verwies auf einen Antrag seiner Fraktion, der Bundestag möge eine öffentlich­e Debatte darüber führen und sich der Auffassung

anschließe­n, dass das Haus Hohenzolle­rn dem Nationalso­zialismus »erheblich Vorschub« leistete.

Die CDU-Abgeordnet­e Elisabeth Motschmann wies darauf hin, die Hohenzolle­rn seien Bürger wie alle anderen auch und hätten daher das Recht zur Klage wie alle. Die SPD wolle die Hohenzolle­rn nicht abstrafen, aber es gebe Opfergrupp­en, die Entschädig­ung viel mehr verdient hätten als sie, meinte der Sozialdemo­krat Helge Lindh. Freiwillig­en Entschädig­ungszahlun­gen werde die SPD jedenfalls nicht zustimmen, versichert­e sein Fraktionsk­ollege Martin Rabanus. Der Antrag der LINKEN wurde in die zuständige­n Ausschüsse des Bundestage­s verwiesen. Ende des Monats wird es eine Expertenan­hörung zum Thema geben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany