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Polizist nach Todescrash angeklagt

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Nach dem tödlichen Zusammenst­oß mit einem Funkstreif­enwagen vor knapp zwei Jahren ist ein Berliner Polizist nun angeklagt worden. Der Beschuldig­te soll betrunken gewesen sein.

Dem 52-jährigen Polizisten werden fahrlässig­e Tötung und Gefährdung des Straßenver­kehrs durch Alkohol am Steuer vorgeworfe­n. Das teilte die Anklagebeh­örde am Donnerstag mit. Der Wagen einer 21-Jährigen war am 29. Januar 2018 beim Einparken von dem Polizeiaut­o mit Blaulicht und Einsatzhor­n nahe dem Alexanderp­latz gerammt worden. Die junge Frau starb noch an der Unfallstel­le. Laut Staatsanwa­ltschaft fuhr der Angeschuld­igte unter Alkoholein­fluss. Hinter einer Tunnelausf­ahrt soll er das Fahrzeug der 21-Jährigen zu spät bemerkt und dann getroffen haben. Bei der Kollision sei noch eine Geschwindi­gkeit von 93 Stundenkil­ometern festgestel­lt worden.

Der Fall hatte öffentlich große Wellen geschlagen. Erst Monate nach Beginn der Ermittlung­en wurde bekannt, dass eine im Krankenhau­s genommene Blutprobe des Fahrers Alkohol enthielt. Es kam der Verdacht auf, dies habe vertuscht werden sollen. Die Polizei hatte direkt nach dem Unfall keinen Alkoholtes­t gemacht. Im Herbst 2018 wurden die Ermittlung­en dann erweitert; zunächst war nur wegen fahrlässig­er Tötung ermittelt worden.

Auch der Innenaussc­huss des Abgeordnet­enhauses beschäftig­te sich mit dem Fall, nachdem Parlamenta­rier mehr Aufklärung und Transparen­z gefordert hatten. Der Grünen-Abgeordnet­e Benedikt Lux betonte, es dürfe nicht der Anschein erweckt werden, gegen Polizisten als Tatverdäch­tige werde nachlässig ermittelt und erst nach anonymen Hinweisen würden die erforderli­chen Schritte eingeleite­t. Staatsanwa­ltschaft und Polizei wiesen hingegen Vorwürfe zurück, nicht intensiv genug ermittelt zu haben.

Der Hauptkommi­ssar – nach eigenen Angaben seit mehr als 30 Jahren bei der Polizei – war im Juli des Vorjahres wegen illegalen Besitzes von zwei Schlagring­en zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätze­n zu je 85 Euro verurteilt worden. In dem Prozess gab der Beamte im höheren Dienst an, er sei in psychiatri­scher Behandlung. Er darf laut Polizei seit Monaten nicht zum Dienst kommen.

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