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Wer bekommt die Grundrente und wer nicht? Was bedeutet die neuen Bußgelder? Keine Haftung für Garderobe?

Die Bußgelder bei Verstößen gegen die Straßenver­kehrsveror­dnung (StVO) sollen drastisch angehoben werden. Was bedeutet das?

Joachim R., Potsdam

Auskunft gibt die Arbeitsgem­einschaft Verkehrsre­cht des Deutschen Anwaltvere­ins:

Die Novelle der Straßenver­kehrs-Ordnung (StVO) sieht neue Sanktionen für Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en und weitere Vergehen im Straßenver­kehr vor. Das bedeutet:

Die Bußgelder für Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en verdoppeln sich innerorts und außerorts von 1 km/h bis zu 21 km/h. Das heißt, bei Geschwindi­gkeitsüber­schreitung­en innerorts von nur 1 km/h fällt ein Bußgeld von 30 Euro statt bisher 15 Euro an. Fährt man außerorts 20 km/h zu schnell, wird man mit 60 Euro anstatt 30 Euro abkassiert. Punkte in Flensburg drohen den Autofahrer­n künftig nicht mehr erst ab 21 km/h, sondern schon ab einer Tempoübers­chreitung von 16 km/h – ob innerorts oder außerorts.

Die Grenzen für ein Fahrverbot werden um 10 km/h gesenkt. Damit müssen Autofahrer ab einer Geschwindi­gkeitsüber­schreitung von 21 km/h innerorts (statt bislang 31 km/h) mit einem einmonatig­en Fahrverbot rechnen. Derzeit gilt noch die sogenannte Wiederholu­ngstäterre­gel. Diese besagt, dass erst ab der zweiten Geschwindi­gkeitsüber­schreitung von 26 km/h (egal ob innerorts oder außerorts) innerhalb von 12 Monaten ein einmonatig­es Fahrverbot droht.

Autofahrer die keine Rettungsga­sse bilden, zahlen bisher 200 Euro Bußgeld und kassieren zwei Punkte in Flensburg. Künftig wird auch noch ein Monat Fahrverbot dazukommen. Auch beim unerlaubte­n Fahren durch eine Rettungsga­sse drohen Bußgelder zwischen 200 Euro und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Teuer wird das Falschpark­en. Das Parken in 2. Reihe, auf Gehund Radwegen kostet bis zu 100 Euro. Bisher wurden Falschpark­er mit 15 bis 30 Euro bestraft. Bei schweren Verstößen kann es einen Punkt in Flensburg geben. Unberechti­gtes Parken auf Schwerbehi­ndertenplä­tzen kostet künftig 55 statt 35 Euro.

Neu ist, dass die Installati­on einer Blitzer-App auf dem Smartphone erlaubt ist. Allerdings ist es verboten die Warnfunkti­on zu verwenden. Sie muss deaktivier­t bleiben. Ansonsten droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

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