Verbraucherschutz
Neu Moped-Fahrerlaubnis mit 15: Bundesländer können selbst entscheiden
Perfektes Tape gegen den Schmerz? Selbst wenn's nicht stimmt – wenn ein Kunde das meint, darf es auf Amazon so stehen. Der Verkäufer haftet nicht für falsche Versprechungen in einer Bewertung.
Glaubt man manchen Kundenbewertungen auf Amazon, sind manche Muskel-Tapes wahre Wundermittel: »Schmerzen gehen durch das Bekleben weg« oder »Perfekt gegen den Schmerz«, so hatten in einem Fall mehrere Kunden unter ein
Angebot eines KinesiologieTapes geschrieben. Eine solche Wirkung ist zwar wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Händler müssen aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Februar 2020 (Az. I ZR 193/18) solche Bewertungen nicht löschen oder deshalb das Produkt gleich ganz von der Seite nehmen.
Ein Händler haftet grundsätzlich nicht für Kundenbewertungen auf Amazon. Diese sind von der Meinungsfreiheit geschützt. Die Kundenbewertungen seien zwar irreführende Äußerungen, der Händler habe aber nicht mit den Kundenbewertungen geworben.
Ausschlaggebend ist nach Feststellung des BGH, dass Kundenbewertungssysteme auf Online-Marktplätzen gesellschaftlich erwünscht sind und verfassungsrechtlichen Schutz genießen. Das Interesse der Verbraucher, sich zu Produkten zu äußern und sich vor dem Kauf über Eigenschaften, Vorzüge und Nachteile aus verschiedenen Quellen zu informieren oder auszutauschen, sei durch das Grundrecht der Meinungsund Informationsfreiheit geschützt.
Damit unterlag in letzter Instanz ein Wettbewerbsverein. Der BGH wies seine Revision zurück. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte den Händler vor Längerem darauf verpflichtet, mit dieser Behauptung nicht mehr zu werben. Durch die Bewertungen auf Amazon sah der Verband die abgegebene Unterlassungserklärung verletzt und verlangte vom Verkäufer deshalb Abmahnkosten und Vertragsstrafe.
Das BGH-Urteil ist im Sinne des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland. Aus Sicht eines »objektiv verständigen Verbrauchers« sei es offensichtlich, dass es sich bei Kundenbewertungen um subjektive Meinungsäußerungen handle, die nicht dem Händler zuzurechnen seien. »Da hier auch negative Aspekte des Produkts vorgebracht werden können, sind Kundenbewertungen äußerst hilfreich, um eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können«, so ein Sprecher des Verbandes.
Nach Meinung des Verbandes sind Kundenbewertungen wichtig, »um ein umfassendes Bild des Produkts zu gewinnen und eine vollinformierte Kaufentscheidung treffen zu können«.