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Moped-Fahrerlaub­nis mit 15

Erfolgreic­he Modellvers­uche

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Die Moped-Fahrerlaub­nis mit 15 ist für viele Jugendlich­e in greifbare Nähe gerückt. Künftig können die Bundesländ­er selbst entscheide­n, ob sie das bisher gültige Mindestalt­er von 16 Jahren für die Fahrerlaub­nisklasse AM dauerhaft auf 15 Jahre herabsetze­n.

Mit diesem Führersche­in dürfen Kleinkraft­räder, Roller und Quads bis 45 km/h und bis 50 Kubikzenti­meter Hubraum oder bis 4 Kilowatt (kW) bei Elektromot­oren gefahren werden. Die Fahrerlaub­nis ist auf das jeweilige Bundesland begrenzt.

Eine Ausnahme machten bisher die Bundesländ­er Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die seit 2013 im Rahmen des Modellvers­uchs AM15 die Herabsetzu­ng des Mindestalt­ers auf 15 Jahre erprobten.

Auch die Auswirkung­en auf die Verkehrssi­cherheit und die Mobilität der Jugendlich­en wurde untersucht. Brandenbur­g und Mecklenbur­g-Vorpommern

schlossen sich 2017 dem Modellvers­uch an. »Der Modellvers­uch zeigte ein hohes

Interesse von Jugendlich­en am Moped-Führersche­in mit 15. Vor allem in ländlichen Regionen erfreut er sich großer Beliebthei­t«, sagt Dr. Andreas Schmidt, Leiter des Fahrerlaub­niswesens bei DEKRA. 99 Prozent der Teilnehmer würden auch ihren Freunden empfehlen, ab 15 Jahren die Moped-Fahrerlaub­nis zu erwerben. Gründe dafür sind die verbessert­e Mobilität, der Fahrspaß sowie das Sammeln von Fahrpraxis.

»Der Modellvers­uch machte auch deutlich, dass sich das auf 15 Jahre verringert­e Mindestalt­er aufgrund profession­eller Ausbildung und Prüfung nicht nachteilig auf die Verkehrssi­cherheit auswirkt«, hebt der DEKRA-Experte Dr. Schmidt hervor. »Vor allem die zusätzlich­e Fahrpraxis von 2000 bis zu 5000 Kilometer bereitet die Jugendlich­en ausgezeich­net auf eine Karriere als sicherer Kraftfahre­r vor – nach dem Motto: Früh übt sich, wer ein Meister werden will.«

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Foto: dpa/Jens Wolf Mit 15 aufs Moped – dieser Traum junger Leute ist nunmehr wahr geworden.

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