Die Kanzlei als Kurzarbeitsbetriebsvereinbarungslazarett
Gewerkschaftssekretäre und Arbeitsanwälte haben derzeit viel mit der Beratung über Kurzarbeit und Kündigungen zu tun
Die Gewerkschaften haben derzeit so viele Beratungsanfragen wie vermutlich nie zuvor in der jüngeren Geschichte. Unter Krisenbedingungen unterstützen sie Betriebsräte und Beschäftige.
Mit den anhaltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens verschärft sich die Situation der Beschäftigten. Es gibt die »Systemrelevanten«, die den »Laden am Laufen halten«, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) es jüngst in ihrem Podcast nannte. Doch es gibt auch diejenigen, deren Betrieb die Arbeit eingeschränkt oder eingestellt hat und die sich Kurzarbeit oder Kündigung gegenübersehen. Viele suchen Unterstützung bei ihren Gewerkschaften.
Gewerkschaftssekretär*innen sehen sich deswegen zurzeit extrem vielen Beratungsanfragen gegenüber. Um sich und die Ratsuchenden zu schützen, haben viele Gewerkschaften die Anwesenheit im Büro und die Betriebstermine stark eingeschränkt. Wer kann, ist im Homeoffice, Beratungen laufen über Videokonferenzen. Doch die Rechtsabteilungen müssen teilweise präsent sein: Auch die Arbeitsgerichte arbeiten auf Hochtouren und Gerichtspost geht nicht per E-Mail von zu Hause aus.
Einige Unternehmen, wie der französische Autobauer PSA, Mutterkonzern von Opel, haben weltweit die Produktion eingestellt – viel Arbeit für die Gewerkschaft. »Unsere Gewerkschaftssekretär*innen nehmen sich mehr Zeit für die Beratung«, erzählt Ulrike Obermayr, Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Darmstadt. Es gehe darum, Unsicherheiten abzubauen, Spekulationen vorzubeugen und darum, den Frieden in den
Belegschaften zu halten. »Wenn die Entwicklungsabteilung eines Unternehmens ins Homeoffice geschickt wird und die Kolleg*innen in der Produktion weiter ihre Schichten fahren, führt das zu Unzufriedenheit«, so Obermayr.
Dass die vielen Außentermine in den Berliner und Brandenburger Bildungseinrichtungen, Bibliotheken oder Hochschulen weggefallen seien, habe ihr und ihren Kolleg*innen kurz Luft verschafft, sich auf die Situation einzustellen, erzählt Jana Seppelt. Sie arbeitet bei Verdi im Bereich Bildung, Wissenschaft, Forschung. Doch jetzt sehen sie und ihre Kolleg*innen sich einem großen Beratungsbedarf gegenüber. Dazu werde das Tarifgeschäft schwieriger: Treffen können gerade nicht stattfinden, obwohl der persönliche Kontakt zentral für jede Organisierung ist. »Das ist ein Riesenproblem«, sagt die Gewerkschafterin.
»Es stecken in den Betrieben teilweise Jahre an Organisierungsund Aufbauarbeit, bis es zu Tarifverhandlungen kommt. Jetzt müssen wir Wege finden, um gute Tarifverträge abzuschließen.«
»Die Leute brauchen uns jetzt!«, sagt Jan Otto, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Ostsachsen. »In den Betrieben, die weder Betriebsrat noch Tarifvertrag haben, werden die Leute regelrecht verarscht.« Ihm lägen betriebsbedingte fristlose Kündigungen vor, die nicht legal sind. »Jeder, der vorher noch einen Tarifvertrag mit uns abgeschlossen hat, ist jetzt heilfroh darüber«, so Otto. Es gelinge, Aufstockungen beim Kurzarbeitergeld von 80, 90 oder gar 100 Prozent zu verhandeln. »Es ist eigentlich wie in Nicht-Krisen-Zeiten: In von uns organisierten Betrieben läuft das in der Regel gut, in tariflosen Buden machen die Arbeitgeber, was sie wollen.«
Im Bildungsbereich sind Kurzarbeitsregelungen weitgehend Neuland, erzählt Daniel Merbitz. Er ist Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die Beratungen in den von der GEW betreuten Branchen, in Schulen, Kitas und anderen Bildungseinrichtungen drehten sich um den Gesundheitsschutz, die Einhaltung der Arbeitsschutzrechte bei Notdienstvereinbarungen und die Aufrechterhaltung der Arbeit der Betriebs- und Personalräte. Besonders bei den freien Trägern von Kitas sei die Verunsicherung groß, so Merbitz. »Muss ich weiter zur Arbeit, wenn ein Kind oder Kollege krank ist? Diese Frage hören wir derzeit oft.«
Daniel Weidmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht, findet bezüglich der aktuellen Lage in den Betrieben derweil ein langes Wort: »Unsere Kanzlei hat sich in ein Kurzarbeitsbetriebsvereinbarungslazarett
verwandelt.« Denn Betriebsvereinbarungen kann ein Arbeitgeber nur mit dem Betriebsrat schließen. »Neben den bekannteren Betriebsräten der Metallund Elektrobranche fragen Gremien aus ganz anderen Bereichen an; aus Kinos, Diskotheken, Einzelhandelsketten.« Die Arbeitgeber seien derzeit extrem auf sie angewiesen, sagt Weidmann. Die Agentur für Arbeit prüfe bei Anträgen auf Kurzarbeit, ob es einen Betriebsrat und eine Betriebsvereinbarung gibt. Deshalb machten manche Arbeitgeber Duck auf die Gremien, schnell zu unterschreiben. »Viele Betriebsräte sind sich ihrer Möglichkeiten nicht bewusst«, sagt Weidmann. Aber kämpferische Betriebsräte könnten einiges für die Beschäftigten herausholen – von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes bis zu Kündigungsschutzregelungen für die Zeit nach der Krise.