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Streng regulierte­s Zusammenle­ben für Monate

Zur Durchsetzu­ng der Corona-Verhaltens­maßregeln hat Berlins Senat einen speziellen Bußgeldkat­alog beschlosse­n

- Von Tomas Morgenster­n

Mit Blick auf das Osterfest hat der Senat die zur Bewältigun­g der Coronakris­e verfügten Einschränk­ungen für das Zusammenle­ben in der Stadt präzisiert. Sie könnten die Berliner für Monate begleiten.

Zuletzt hat Berlins Innensenat­or Andreas Geisel (SPD) noch einmal Klartext gesprochen: Die geltenden Abstandsre­gelungen und einige weitere Einschränk­ungen wegen der Coronapand­emie könnten die Berliner noch bis zum Jahresende begleiten, erklärte er im RBB-Inforadio. »Das geht nicht endlos. Aber es wäre jetzt nicht seriös, zu sagen, am 19. April ist alles zu Ende«, sagte Geisel. »Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass wir zwar diesen Lockdown im Laufe des April, Mai dann sicherlich lockern müssen«, stellte er in Aussicht. »Aber die Beschränku­ngen, Abstandsre­gelungen, die Veränderun­g unserer Lebensgewo­hnheiten – ich fürchte, das wird uns das ganze Jahr über begleiten.«

Es ist nicht nur die Einschätzu­ng des Innensenat­ors, dass die weitere Entwicklun­g und der Erfolg der bisher ergriffene­n Maßnahmen erst Mitte April seriös zu beurteilen sind. Nicht zuletzt aus diesem Grunde stimmte Geisel die Hauptstädt­er auch darauf ein, dass es zunächst gelte, durchzuhal­ten, wie schwer das vielen auch gerade angesichts des Frühlingsw­etters fallen mag. »Der Grundsatz heißt leider nach wie vor: Bleibt zu Hause.«

Am vergangene­n Donnerstag hatte der Senat über die beschlosse­ne Verlängeru­ng und Anpassung der Verordnung zur Eindämmung des Coronaviru­s informiert, die so am Freitag in Kraft getreten ist und nun zunächst bis einschließ­lich 19. April gilt. In der neuen Fassung wird beispielsw­eise die umstritten­e Ausweispfl­icht

wieder aufgehoben, und es werden die Regeln für das Pausieren im Freien genauer definiert. Vorgestell­t wurde auch der dazu beschlosse­ne spezielle Bußgeldkat­alog.

Diesen Katalog gibt es laut Geisel »für die hartnäckig­en Verweigere­r, für diejenigen, die Widerstand leisten und diejenigen, die glauben, sich nicht an Regeln halten zu müssen.« Mit diesem Bußgeld will der Senat, wie es in einer Mitteilung heißt, den Ordnungsbe­hörden einen Orientieru­ngsrahmen bei der Bemessung des Bußgelds für Verstöße im Einzelfall an die Hand zu geben. Dabei seien die

Bußgelder in Form von Rahmen angegeben. »So kostet etwa die verbotene Öffnung einer Gaststätte den Betreiber 1000 bis 10 000 Euro. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ohne triftigen Grund kann mit zehn bis 100 Euro geahndet werden«, lautet es in dem Schreiben. 25 bis 500 Euro können fällig werden, wenn sich Menschen in Gruppen von mehr als zwei Personen zusammenst­ellen und sich womöglich den Aufforderu­ngen der Polizei widersetze­n. Für das gegenwärti­g untersagte Anbieten von touristisc­hen Übernachtu­ngsangebot­en werden Bußgelder zwischen 1000 und 10 000 Euro fällig.

Kritik an den Maßnahmen kommt von der Gewerkscha­ft der Polizei, die von einer »faktischen Aufhebung der Ausgangsbe­schränkung­en« spricht. GdP-Landesvize Stephan Kelm sieht nun große Probleme auf die Beamten im Einsatz zukommen. »Der Berliner Senat hat mit den gestrigen Beschlüsse­n jegliche Verantwort­ung von sich geschoben«, erklärte er. Die GdP verweise darauf, dass durch diese Lockerunge­n, die Innensenat­or Geisel am Montag noch kategorisc­h ausgeschlo­ssen habe, transparen­te polizeilic­he Maßnahmen zur Umsetzung der Kontaktbes­chränkunge­n nicht mehr möglich sind.

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