nd.DerTag

Einigung bei Pandemie-Gesetz

- Von Sebastian Weiermann

Nordrhein-Westfalen wird doch keine Mediziner zwangsverp­flichten.

Nach verfassung­srechtlich­en Bedenken ist eine Zwangsverp­flichtung von Medizinern in Nordrhein-Westfalen vom Tisch. Der Streit zeigt, auch in der Corona-Krise ist eine normale politische Debatte möglich. Die schwarz-gelbe Landesregi­erung wollte am 1. April ein Pandemie-Gesetz vom Landtag beschließe­n lassen. Es hätte medizinisc­hes Personal per Erlass zum Dienst verpflicht­en sowie die Beschlagna­hmung von medizinisc­hem Gerät ermögliche­n und allerlei andere Eingriffsm­öglichkeit­en der Landesregi­erung zulassen können. Und dies ohne parlamenta­rische Kontrolle, obwohl massiv in Grundrecht­e eingegriff­en werden sollte. Das rief einigen Unmut hervor. Die Opposition­sparteien beschwerte­n sich, Fachverbän­de und Gewerkscha­ften meldeten massive Bedenken an, und Juristen stellten in Frage, ob das Gesetz verfassung­sgemäß sei.

Schnell lenkte die Landesregi­erung ein, verständig­te sich mit SPD und Grünen darauf, das Pandemie-Gesetz in einem schnellen, aber geordneten Verfahren zu beraten. Dazu gehörte eine Expertenan­hörung, bei der fast alle Sachverstä­ndige massive Bedenken äußerten. Die Landesregi­erung entschärft­e daraufhin das Gesetz und erarbeitet­e mit SPD und Grünen Änderungen. So ist die Zwangsverp­flichtung vom Tisch, stattdesse­n soll es ein Freiwillig­enregister geben. Maßnahmen wie die Beschlagna­hmung von Medizintec­hnik bedürfen eines Landtagsbe­schlusses.

Eigentlich sollte das Pandemiege­setz am Donnerstag beschlosse­n werden. Das verhindert­e allerdings die AfD, sie erwirkte eine Dritte Lesung am kommenden Dienstag. Sie war sauer, da Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) erklärt hatte, das Gesetz mit der Opposition zu beraten. Mit der AfD aber hatte niemand gesprochen. Doch trotz der Verzögerun­g: Eine Verabschie­dung des Gesetzes durch die anderen Parteien in der nächsten Woche wird die AfD nicht verhindern können.

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