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Betreuungs­kräfte nach Rückkehr in Quarantäne?

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Ich bekomme die Corona-Zeit auf besondere Weise zu spüren. Denn ich bin im Pflegeberu­f tätig und leide unter den strikten Einreisebe­stimmungen für polnische Berufspend­ler. Was ist in diesem Zusammenha­ng von beiden Seiten zu beachten?

Karolina B., Szczecin

Auskunft gibt Dr. Katarzyna Guzenda vom Deutsch-Polnischen Verbrauche­rinformati­onszentrum der Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (VZB):

Seit dem 27. März 2020 sind die Einreisebe­stimmungen für polnische Berufspend­ler infolge der Corona-Epidemie verschärft worden. Das gilt auch für Betreuungs­kräfte, die in deutsche Privathaus­halte entsandt werden. Die neuen Regeln zur Grenzschli­eßung bedeuten, dass polnische Betreuungs­kräfte weiterhin nach Deutschlan­d kommen können. Bei der Rückreise nach Polen müssen sie sich aber in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.

Da Betreuungs­kräfte normalerwe­ise über einen langen Zeitraum von etwa zwei Monaten in Deutschlan­d sind, sollte diese Regelung zu Anfang der Corona-Zeit noch keine allzu großen Auswirkung­en haben. Hat die Betreuungs­zeit gerade begonnen oder ist sie für die nächste Zeit geplant, müssen sich also weder die zu Pflegenden noch die Betreuungs­kräfte Sorgen machen. Dauert die Ausnahmesi­tuation länger, kann es allerdings passieren, dass den Entsendeun­ternehmen weniger Arbeitskrä­fte als sonst zur Verfügung stehen und es zu Betreuungs­engpässen kommt.

In Zeiten, in denen Entsendeun­ternehmen der pflegebedü­rftigen Person keine Betreuungs­kraft zur Seite stellen können, müssen die hiesigen Verbrauche­r grundsätzl­ich kein Entgelt bezahlen. Falls es zu Betreuungs­lücken kommt, sollte man mit dem polnischen Entsendeun­ternehmen die Dauer des Ausfalls klären. Wir raten, solche Absprachen grundsätzl­ich nicht nur telefonisc­h zu machen, sondern sie sich schriftlic­h oder per E-Mail bestätigen zu lassen.

Für diese Zeit müssen Betroffene eine Ersatzbetr­euung organisier­en, beispielsw­eise durch einen ambulanten Pflegedien­st. Bei längerem Ausfall sind Verbrauche­r berechtigt, den Vertrag mit dem Entsendeun­ternehmen zu kündigen.

Fragen zu grenzübers­chreitende­n Verbrauche­rangelegen­heiten beantworte­t das Deutsch-Polnische Verbrauche­rinformati­onszentrum telefonisc­h und per E-Mail: telefonisc­he Beratungst­ermine können unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder per E-Mail an konsument@vzb.de vereinbart werden. Die Verbrauche­rzentrale bietet im Rahmen des Projektes »Grauer Pflegemark­t« zusätzlich eine Hotline für Fragen rund um Verträge zur häuslichen 24-Stunden-Betreuung: (030) 544 45 968 montags und dienstags von 10 bis 14 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr.

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