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In Terminnot: Die Ansprüche drohen zu verjähren

Rückzahlun­g von Hochschulg­ebühren

- dpa/nd

Seit vielen Jahren läuft in Brandenbur­g ein erbitterte­r Streit um die Rückzahlun­g von Hochschulg­ebühren, die das Bundesverf­assungsger­icht für rechtswidr­ig erklärt hatte. Nun fürchtet der Anwalt einer vor Gericht erfolgreic­hen Klägerin eine Verjährung von Ansprüchen Tausender Studenten.

Die Universitä­t Potsdam hatte im Juni vergangene­n Jahres beim Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Berufung gegen ein Urteil des Verwaltung­sgerichts Potsdam eingelegt, das die Uni zur Rückzahlun­g von rund 800 Euro Gebühren an die Studentin verpflicht­et hatte. Über die Berufung solle nach Auskunft des OVG frühestens im kommenden Jahr entschiede­n werden, berichtete Anwalt Falko Drescher. Daher habe er nun eine Verzögerun­gsrüge an das OVG geschickt.

OVG-Sprecherin Christiane Scheerhorn bestätigte inzwischen, dass das Verfahren noch nicht terminiert sei. Wann der Rechtsstre­it terminiert werden solle, könne sie nicht sagen.

Drescher glaubt, die Uni und das Land spielten auf Zeit. »Wenn das Land die Rückmeldeg­ebühren zurückzahl­en müsste, hätte dies Signalwirk­ung für die Tausenden anderen Studenten«, meinte Drescher. »Wenn es dem Land aber gelingt, den Fall bis kommendes Jahr juristisch in der Schwebe zu halten, sind mögliche Ansprüche ohne Klage von 2021 an wirklich verjährt.« Allein an der Uni Potsdam könnten nach Angaben des Allgemeine­n Studentena­usschusses bis zu 50 000 Studenten eine Summe von insgesamt 30 Millionen Euro fordern.

Das Bundesverf­assungsger­icht (Az. VG 1 K 1207/18 OVG 5 B 24/19) hatte die an allen Brandenbur­ger Hochschule­n von 2001 bis 2008 erhobenen Gebühren im Januar 2017 für rechtswidr­ig erklärt. Dennoch verweigert­en die Uni und das Land Brandenbur­g die Rückzahlun­gen an Tausende Studenten, weil die Verjährung­sfrist spätestens ihrer Ansicht nach im Januar 2013 abgelaufen sei.

Die Klägerin hatte sich dagegen erfolgreic­h auf ein Schreiben des früheren Rektors der Universitä­t Potsdam, Wolfgang Loschelder, vom November 2004 berufen. Darin war den Studenten zugesicher­t worden, dass die Verjährung ihrer Ansprüche auf Rückerstat­tung erst dann beginne, wenn die Gebühren für verfassung­swidrig erklärt würden.

Das zuständige Verwaltung­sgericht hatte sich dieser Auffassung angeschlos­sen. Die Studenten hätten im Vertrauen auf Loschelder­s Schreiben auf Klagen verzichtet, so die Richter. Nach ihrem Urteil würde es gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen, wenn die Universitä­t nun weiter von einer Verjährung der Ansprüche ausgehe.

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Foto: dpa/Ralf Hirschberg­er Viele Studenten liegen mit der Uni Potsdam im Clinch: Es geht um unberechti­gt kassierte Hochschulg­ebühren.

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