Kleidungsstil darf bei Prüfung nicht bewertet werden
Bei einer Prüfung darf die Kleidung des Kandidaten nicht bewertet werden.
Das Berliner Verwaltungsgericht gab laut Mitteilung vom 30. März 2020 einer Klägerin Recht, die bis 2018 an einer Berliner Hochschule studiert und bei einer mündlichen Prüfung für ihren Master im Fach Recht für die öffentliche Verwaltung wegen ihrer Kleider eine schlechtere Note bekommen hatte. Die Bewertung anhand des Kriteriums der Kleidung sei grundsätzlich fehlerhaft, urteilt das Gericht.
Die Dozentin der Frau hatte für die Prüfung als Bewertungskriterium »sicheres und überzeugendes Auftreten mit einem dem Charakter der Prüfung angemessenem Kleidungsstil« festgelegt. Wegen hoher Temperaturen teilte sie den Studierenden damals mit, sie verzichte auf einen »strengen formalen, geschäftlichen Dresscode«, die Studierenden sollten sich jedoch »dem Anlass entsprechend ansprechend und gepflegt« kleiden.
Die Klägerin wurde mit der Note 1,7 bewertet.
Punktabzug gab es jedoch, weil der Kleidungsstil der Klägerin »eher einem Alltagsoutfit, unter anderem Jeans, Oberteil mit Punkten« entsprochen habe. Außerdem seien die bei der Prüfung getragenen Jeans bei 35 Grad Celsius Außentemperatur auch als luftiges Kleidungsstück ungeeignet, hatte die Dozentin mitgeteilt.
Zwar sei es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, eine Prüfungsleistung auch anhand des Kriteriums »Kleidung« zu bewerten, betonten die Richter in ihrer Entscheidung. Dies gelte aber nur für Prüfungen, in denen die Kleidung selbst Prüfungsgegenstand sei, wie beispielsweise im Fach Modedesign. In diesem Fall habe die Dozentin jedoch nicht dargelegt, inwiefern die Kleidung als unangemessen einzuordnen wäre.
Das Gericht verpflichtete die Dozentin, der Frau ein neues Zeugnis mit der Note 1,3 auszustellen.