nd.DerTag

Jahresabo zum Wucherprei­s

Warnung vor unwirksame­r Verlängeru­ngsklausel

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Ein Probe-Jahresabo zum Wucherprei­s von 1298 Euro! Die Berliner Herausgebe­rin eines Börsenbrie­fs versteht sich offenbar auf lukrative Geschäfte der eher fragwürdig­en Art. Die Klage gegen diese Verlängeru­ngsklausel hatte jedenfalls Erfolg.

Einmal pro Woche verlegt sie ihren Börsenbrie­f zum Börsenhand­el mit Rohstoffen. Anfang 2019 bot die Firma auf ihrer Internetse­ite ein Testabonne­ment zum Kennenlern­en an, und zwar mit drei Monaten Laufzeit zum Preis von 9,99 Euro. Dieses »limitierte Angebot für neue Leser« ende heute um 23.59 Uhr, hieß es da.

Ein Münchner Interessen­t bestellte am 16. Januar das Testabonne­ment. Die Börsenbrie­ffirma bestätigte den Abschluss per E-Mail, der Neukunde zahlte die 9,99 Euro. Da er jedoch nie einen Börsenbrie­f erhielt – so der Münchner später vor Gericht –, dachte er nicht mehr an die Kündigungs­frist.

Doch nach den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) der Firma verlängert­e sich das Abonnement um ein Jahr, wenn es nicht sechs Wochen vor Ablauf des Vierteljah­res gekündigt wurde. Mitte März 2019 stellte die Firma dem Münchner den Preis für ein Jahresabon­nement (1298 Euro) für den Zeitraum vom 17. April 2019 bis 17. April 2020 in Rechnung. Sofort widerrief der »Kunde wider Willen« den angebliche­n Vertragssc­hluss.

Darauf ließ sich die Firma nicht ein: Man interpreti­ere sein Schreiben als Kündigung zum 17. April 2020, teilte sie mit, und klagte auf Zahlung von 1298 Euro.

Darauf habe die Herausgebe­rin keinen Anspruch, entschied das Amtsgerich­t München mit Urteil vom 24. Oktober 2019 (Az. 261 C 11659/19). Denn die Verlängeru­ngsklausel in ihrem Vertragsfo­rmular sei für den Vertragspa­rtner überrasche­nd und deshalb unwirksam. An sich seien solche Regelungen zwar üblich: Die Vertragsla­ufzeit verlängere sich automatisc­h, wenn nicht fristgemäß gekündigt werde. Kunden müssten aber nicht damit rechnen, dass sich das Probeaboau­tomatisch um die vierfache Zeit verlängere und das zum dreißig Mal höheren Preis!

So wie die Internetse­ite der Firma gestaltet ist, dränge sich der Eindruck auf, dass sie es darauf anlege, Interessen­ten unter Zeitdruck zu setzen. Potenziell­e Kunden würden mit einem günstigen Testabonne­ment für kurzen Zeitraum »geködert«, um dann wegen der ausbleiben­den Kündigung den Preis drastisch steigern zu können. Allerdings finde sich in den AGB nirgends ein Hinweis darauf, dass dann nicht mehr der Preis für das Testabonne­ment gelte. OnlineUrte­ile.de

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