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Handgepäck: Neue Regeln

- dpa/nd

Seit dem 1. März 2020 gibt es einige Änderungen, die von Verbrauche­rn zu berücksich­tigen sind, darunter im Bereich Gesundheit sowie im Flugverkeh­r.

Fluggepäck bei Eurowings:

Die Fluggesell­schaft Eurowings hat zum 1. März 2020 die Regeln für Handgepäck geändert. Im Basic-Tarif der Airline ist nur noch ein Handgepäck­stück mit den Maßen 55 x 40 x 23 Zentimeter kostenlos inbegriffe­n. Das zweite Gepäckstüc­k kann kostenpfli­chtig dazu gebucht werden. Für den Basic-Tarif ist ab März auch nur noch der Online-Check-in kostenfrei, am Schalter fallen Gebühren an. Fachkräfte­einwanderu­ngsgesetz: Mit dem neuen Gesetz wird es ab 1. März 2020 Fachkräfte­n aus Nicht-EULändern erleichter­t, in Deutschlan­d zu arbeiten. Visaverfah­ren werden beschleuni­gt. Ausländer sollen mehr und bessere Möglichkei­ten haben, Deutsch zu lernen

Masernimpf­pflicht: Ab 1. März 2020 ist die Masernimpf­pflicht an Schulen und in Kindergärt­en in Kraft. Eltern müssen vor der Aufnahme in diese Einrichtun­gen nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Sind die Kinder bereits in der Schule oder Kita, muss der Nachweis bis 31. Juli 2021 nachgereic­ht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Auch Mitarbeite­r dieser Einrichtun­gen unterliege­n der Impfpflich­t. Wiederholu­ngsrezepte:

Wer regelmäßig verschreib­ungspflich­tige Medikament­e einnehmen muss, kann sich ab März einige Arztbesuch­e sparen. Ärzte haben ab diesem Zeitpunkt die Möglichkei­t, Wiederholu­ngsrezepte auszustell­en. Patienten können dieses Rezept bis zu dreimal innerhalb eines Jahres ab Ausstellun­gsdatum einlösen. Spurensich­erung nach Sexualdeli­kten: Ab März übernehmen die Krankenkas­sen die Spurensich­erung bei Opfern nach Sexualdeli­kten. Dies mussten bisher die Opfer selbst bezahlen. Zur Kassenleis­tung gehören auch Labortest, etwa zum Nachweis von K.o.-Tropfen.

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