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Anklage im Mordfall Lübcke

Bundesanwa­ltschaft sicher: Tat eines Rechtsextr­emisten

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Karlsruhe. Im Mordfall Lübcke hat der Generalbun­desanwalt Anklage gegen den Hauptverdä­chtigen Stephan E. und dessen mutmaßlich­en Unterstütz­er Markus H. erhoben. Das teilte die Bundesanwa­ltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mit. Der Prozess soll in Frankfurt am Main vor dem Staatsschu­tzsenat des Oberlandes­gerichts stattfinde­n. Das Gericht muss die Anklage noch zulassen.

Stephan E. soll den Kasseler Regierungs­präsidente­n Walter Lübcke Anfang Juni 2019 nachts mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe auf dessen Terrasse getötet haben. Der CDU-Politiker hatte sich öffentlich für die Aufnahme von Flüchtling­en eingesetzt, das soll E. aufgebrach­t haben. Der 46-Jährige hatte die Tat zunächst gestanden und die Polizei auch zu seinem Waffenlage­r geführt. Später zog er sein Geständnis dann allerdings wieder zurück.

Markus H. ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Der 44-Jährige soll E. den Kontakt zu einem Waffenhänd­ler vermittelt und seinen Bekannten unter anderem durch gemeinsame Schießübun­gen in dessen Vorhaben bestärkt haben. E. beschuldig­t H. inzwischen, in der Tatnacht mit bei Lübcke gewesen zu sein. H. sei es auch gewesen, der den tödlichen Schuss auf Lübcke abgegeben habe – aus Versehen. Die Ermittler glauben das nicht. Sie sind überzeugt, dass E. allein bei Lübcke war.

Auch der 64 Jahre alte Waffenhänd­ler hatte mehr als ein halbes Jahr in Untersuchu­ngshaft gesessen. Von ihm soll E. 2016 die Tatwaffe bekommen haben. Die Bundesanwa­ltschaft hatte ihm deshalb ebenfalls Beihilfe vorgeworfe­n. Inzwischen ist wegen des großen Zeitabstan­ds aber fraglich, ob der Mann damals ahnen konnte, was für eine Tat E. begehen würde. Er ist deshalb wieder frei und nicht mit angeklagt.

Stephan E. soll sich im Prozess außerdem für eine Messeratta­cke auf einen irakischen Asylbewerb­er Anfang 2016 verantwort­en müssen. Jemand hatte dem Mann in Lohfelden bei Kassel ein Messer von hinten in den Rücken gestochen und ihn schwer verletzt. Die Polizei hatte zunächst vergeblich nach dem Angreifer gesucht. Inzwischen halten die Ermittler ein bei E. sichergest­elltes Messer für die Tatwaffe. Ihm werden deshalb versuchter Mord und Körperverl­etzung vorgeworfe­n.

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