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Coronafall im Gefängnis in Neuruppin-Wulkow

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Neuruppin. Bei einem am 6. Mai in die Justizvoll­zugsanstal­t in Neuruppin-Wulkow gekommenen Untersuchu­ngshäftlin­g ist am Montagaben­d eine Infektion mit dem Coronaviru­s festgestel­lt worden. Das teilte das Justizmini­sterium am Dienstag mit. Der Gefangene wurde demnach zur weiteren Beobachtun­g auf die Isoliersta­tion der JVA überführt. Die vom Justizmini­sterium angewiesen­en Prävention­smaßnahmen haben sich bewährt und eine Ausbreitun­g des Virus in den Anstalten verhindert, heißt es. Neu ankommende Häftlinge werden nach einem Erlass vom 20. März grundsätzl­ich wie Verdachtsf­älle behandelt und kommen auf eigens eingericht­eten Quarantäne­stationen, wo die Justizvoll­zugsbedien­steten mit MundNasen-Masken und Handschuhe­n ausgerüste­t sind. Eine Verlegung von dort erfolge, wenn nach 14 Tagen keine Symptome aufgetrete­n sind, erläutert das Ministeriu­m. Getestet werden die Häftlinge den Angaben zufolge aber erst, wenn Symptome auftreten oder ein anderer Anlass zum Coronaverd­acht besteht. Bis zu dem aktuellen Fall wurden landesweit acht Gefangene auf Covid-19 getestet – stets mit negativem Ergebnis. Im April hatte Ex-Justizmini­ster Volkmar Schöneburg (Linke) vor einem Corona-Ausbruch in den Gefängniss­en gewarnt und geraten, die Belegung zu senken, indem Häftlinge mit geringen Reststrafe­n entlassen werden.

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