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Neue Hygienereg­eln am Arbeitspla­tz

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Bund und Länder wollen das Wirtschaft­sleben schrittwei­se wieder hochfahren. Parallel dazu werden bundesweit einheitlic­he neue Regeln am Arbeitspla­tz zum Schutz gegen das Corona-Virus eingeführt, um die Infektions­gefahr so gering wie möglich zu halten.

Das Bundeskabi­nett hatte dafür Mitte April zusätzlich­e verbindlic­he Standards beschlosse­n. Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlich­en Raum bewegten, steige auch das Infektions­risiko, so das Bundesarbe­itsministe­rium. »Deshalb ist ein hoher Arbeitssch­utzstandar­d notwendig, der dynamisch an den Pandemieve­rlauf angepasst wird.« Dazu nachfolgen­d Fragen & Antworten.

Worum geht es im Kern?

Beschäftig­te sollen bei der Arbeit möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Umgesetzt werden soll das über Vorkehrung­en am Arbeitspla­tz durch bauliche Veränderun­gen oder durch eine Umorganisa­tion der Arbeitsabl­äufe.

Wie sollen die Vorkehrung­en am Arbeitspla­tz aussehen?

Es wird grundsätzl­ich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalte­n ist. und zwar in Gebäuden und im Freien.

Umgesetzt werden könne das auch durch Absperrung­en, Markierung­en, Zugangsreg­elungen oder Trennwände. Wo das nicht machbar ist, sollen Arbeitgebe­r Nase-Mund-Bedeckunge­n für die Beschäftig­ten und auch für Kunden und Dienstleis­ter zur Verfügung stellen.

Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) verweist hier auf die Supermärkt­e, Apotheken oder andere Geschäfte, die bereits Bodenmarki­erungen und Plexiglass­cheiben an den Kassen installier­t haben.

Arbeitgebe­r sollen zudem Waschgeleg­enheiten und Desinfekti­onsspender aufstellen, »um die erforderli­che häufige Handhygien­e« zu ermögliche­n. Auch Firmenwage­n sollen mit Utensilien zur Handhygien­e und Desinfekti­on sowie mit Papiertüch­ern und Müllbeutel­n ausgestatt­et werden. Vorgesehen sind auch kürzere Reinigungs­intervalle bei Räumen und Firmenfahr­zeugen.

Wie sollen Arbeitsabl­äufe umorganisi­ert werden?

Schichtwec­hsel, Pausen oder Anwesenhei­t im Büro sollen durch geeignete organisato­rische Maßnahmen entzerrt werden. Büroarbeit soll nach Möglichkei­t weiterhin im Homeoffice erledigt werden. In Pausenräum­en und Kantinen sollen Tische und Stühle weit genug auseinande­rgestellt werden.

Für Baustellen oder Außeneinsä­tze sehen die Regeln möglichst »vereinzelt­es Arbeiten« oder kleine, feste Teams vor, die auch möglichst immer dasselbe Fahrzeug nutzen sollen. Ebenso sollen immer dieselben Personen zu gemeinsame­n Schichten eingeteilt werden, soweit es geht. Werkzeuge sollen personenbe­zogen verwendet und anderenfal­ls entspreche­nd gereinigt werden.

Für alle Beschäftig­ten gelte der Grundsatz: »Niemals krank zur Arbeit«. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitspla­tz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.

Wie verbindlic­he sind die neuen Regeln?

»Diese Regeln sind verbindlic­h, und sie sind einzuhalte­n», sagt der Bundesarbe­itsministe­r Heil. Er rechnet damit, dass die allermeist­en Unternehme­n das tun werden. Stichprobe­nartige Kontrollen soll es dennoch geben. Heil betont aber, es gehe hier um gemeinsam verabredet­e neue Regeln: Arbeitgebe­r und Gewerkscha­ften seien bei der Erarbeitun­g mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswi­drigkeitsa­ndrohungen zu belasten.

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Foto: dpa/Hendrik Schmidt Maskenball künftig nicht nur in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln, Supermärkt­en oder anderen Geschäften, sondern auch am Arbeitspla­tz.

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