nd.DerTag

Man tut, was man kann – reicht's?

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Vielleicht ist man vom Privatlebe­n abgelenkt, gerade nicht fit oder grundsätzl­ich unmotivier­t – dann schafft man bei der Arbeit weniger als üblich. Oder weniger als Kollegen. Schon gibt's Kritik vom Vorgesetzt­en.

Aber müssen Arbeitnehm­er immer Höchstleis­tung bringen? Das ist eine Frage, die sich Johannes Schipp zufolge nicht ganz einfach beantworte­n lässt. Grundsätzl­ich gelte: »Jeder muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann«, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrec­ht aus Gütersloh. In einem Arbeitsver­hältnis würden Arbeitnehm­er ihrem Arbeitgebe­r aber eigentlich keinen Erfolg schulden. »Ich muss mich im Rahmen meiner Fähigkeite­n und Kenntnisse so gut anstellen, wie es geht.«

Kritisiert nun der Arbeitgebe­r schlechte Leistungen, sei es häufig schwer, einen Vergleichs­maßstab zu ziehen. Denn dann stellt sich die Frage: Was ist ein normales Leistungsn­iveau? »Als Arbeitgebe­r muss ich das gängige Niveau definieren«, sagt Schipp. Nachzuweis­en, das jemand absichtlic­h darunter bleibt, sei in der Regel schwer. In Produktion­en könne man das zum Beispiel anhand von Stückzahle­n nachvollzi­ehen. Schaffen zehn Arbeitnehm­er in einer bestimmten Zeit je 50 Stück eines Produktes und ein Mitarbeite­r nur 12, habe der Arbeitgebe­r das Recht diesen Mitarbeite­r abzumahnen. »Das geht aber wirklich nur, wenn viel dafür spricht, dass ein Arbeitnehm­er sein persönlich­es Leistungss­pektrum nicht ausschöpft.«

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