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Rechtsansp­ruch auf Einbau einer Ladestatio­n für E-Autos

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Mieter sollen einen Rechtsansp­ruch auf den Einbau von Ladestatio­n für E-Autos bekommen. Die Bundesregi­erung hat ein modernisie­rtes Wohnungsei­gentumsges­etz beschlosse­n.

Mieter und Wohnungsei­gentümer sollen einen Rechtsansp­ruch auf den Einbau einer Ladestatio­n für ein Elektroaut­o bekommen. Das sieht das modernisie­rte Wohnungsei­gentumsges­etz (WEG) vor, das Ende März vom Kabinett beschlosse­n wurde. Außerdem könne künftig jeder Wohnungsei­gentümer einen Glasfasers­chluss mit hoher Kapazität verlangen, teilte Verbrauche­rministeri­n Christine Lambrecht (SPD) mit – »ein wichtiger Schritt, damit die Digitalisi­erung in Deutschlan­d nicht nur ein Lippenbeke­nntnis bleibt«.

Das neue WEG soll laut Lambrecht insbesonde­re helfen, die Verwaltung der Wohnungsei­gentümerge­meinschaft­en effektiver zu machen und bauliche

Maßnahmen unter anderem zur energetisc­hen Sanierung und zur Barrierere­duzierung zu vereinfach­en.

Der einzelne Eigentümer bekommt demnach einen Anspruch darauf, dass ihm der Einbau einer Lademöglic­hkeit für ein Elektrofah­rzeug, der barrierere­duzierende Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchss­chutzes und zum Glasfasera­nschluss auf eigene Kosten gestattet werden.

Mieter sollen darauf pochen können, dass der Vermieter den Einbau einer Lademöglic­hkeit für ein Elektrofah­rzeug, den barrierere­duzierende­n Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchss­chutzes auf ihre Kosten gestattet.

Laut Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Eigentum (WiE) sind Eigentümer und Mieter von zehn Millionen Eigentumsw­ohnungen von den Gesetzesän­derungen betroffen. Das seien fast ein Viertel aller Wohnungen in Deutschlan­d.

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Foto: imago images/Jochen Tack Rechtlich gesichert – die Ladestatio­n

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