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Auch Kinder haften für Schäden

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Unter Umständen muss auch ein Kind für hohe Schäden einstehen, die es durch unachtsame­s Verhalten verursacht.

Dabei verweist die Württember­gische Versicheru­ng (W&W) auf ein Urteil des Oberlandes­gerichts Celle (Az. 14 U 69/19).

Der Fall: Während eines Sommerurla­ubs am Gardasee fuhr ein achtjährig­es Mädchen mit dem Fahrrad auf einer Uferpromen­ade, während die Eltern in Sichtweite hinterherg­ingen. Während der Fahrt schaute das Mädchen für mehrere Sekunden nach hinten zu den Eltern. Trotz eines Warnrufs der Mutter kam es beinahe zu einer Kollision mit zwei entgegenko­mmenden Fußgängeri­nnen, die im letzten Moment ausweichen konnten.

Eine der beiden Frauen verlor dabei das Gleichgewi­cht. Sie stürzte von der Uferpromen­ade auf einen darunter liegenden Betonsteig und von dort ins Hafenbecke­n. Dabei zog sie sich einen Bruch des Sprunggele­nks zu, der in mehreren Operatione­n und mit Krankengym­nastik behandelt werden musste. Das Gericht verurteilt­e das Mädchen, Schmerzens­geld von 6000 Euro sowie verschiede­ne Vermögenss­chäden der verletzten Frau zu bezahlen, unter anderem Stornokost­en für ein Ferienhaus.

Das Urteil: Laut Gericht musste dem Mädchen auch im Alter von acht Jahren bewusst sein, dass es eine Gefahrensi­tuation herbeiführ­te, indem es beim Vorwärtsfa­hren den Kopf nach hinten hielt. Es handelte sich dabei um keine plötzlich eingetrete­ne Situation, in der sich das Kind reflexhaft falsch verhalten hätte.

Den Eltern gab das Gericht jedoch keine Mitschuld. Sie hatten ihrem Kind im Alter von fünf Jahren das Fahrradfah­ren und die zu beachtende­n Verkehrsre­geln beigebrach­t.

Wer jemanden schädigt, haftet grundsätzl­ich mit seinem ganzen Vermögen. In diesem Fall hilft eine Privat-Haftpflich­tversicher­ung. Besitzen die Eltern eine solche Police, sind die Kinder in der Regel bis zum Ausbildung­sende und solange sie keinen eigenen Hausstand haben, dort mitversich­ert. Im entschiede­nen Fall würde die Privat-Haftpflich­tversicher­ung der Eltern die Schadenpos­itionen übernehmen, zu denen das Mädchen verurteilt wurde.

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Foto: dpa/Daniel Bockwoldt Fahrradunf­älle von Kindern führen oftmals zum Streit über die Rechtslage.

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