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Jobcenter verweigern Grundsiche­rung

Manche Jobcenter verwehren Grundsiche­rung wegen Coronahilf­en

- Von Lisa Ecke

Wer Corona-Soforthilf­e bekommt, hat in der Regel trotzdem ein Recht auf Hartz-IV-Bezug. Aber nicht alle Jobcenter halten sich daran.

Neue Anträge auf Grundsiche­rung werden von verschiede­nen Jobcentern abgelehnt, wenn die Antragsste­llenden zuvor finanziell­e Hilfe aus dem Soforthilf­eprogramm der Bundesregi­erung beantragt haben. Auf das Problem hat die Linke-Parteivors­itzende Katja Kipping aufmerksam gemacht. Sie hatte zuvor mehrere Zuschrifte­n von Betroffene­n erhalten. Aus einem der Ablehnungs­bescheide, den sie veröffentl­icht hat, geht hervor, dass der betroffene Antragsste­ller keinen Cent Grundsiche­rung erhält. In dem Bescheid steht: »Sie erhalten unstreitig in dem relevanten

Bewilligun­gszeitraum eine Soforthilf­e des Landes in Höhe von 9000 Euro.« Das Jobcenter Köln begründet die Ablehnung von dem Hartz-IV-Bezug weiter damit, dass die Soforthilf­e die Betriebsau­sgaben übersteige­n würde.

Kipping schreibt dazu: »Diese Ablehnungs­entscheidu­ng ist höchst fragwürdig. Die Wirtschaft­shilfen sind schließlic­h für die laufenden Betriebsko­sten des Unternehme­ns, das durch die Coronakris­e gerade seine Einnahmen verliert.«

Soloselbst­ständige und kleine Betriebe können noch bis Ende Mai einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15 000 Euro beantragen, um ihre laufenden betrieblic­hen Kosten während der Pandemie zu decken. Zahlreiche Selbststän­dige haben diese bereits beantragt. Für die Soforthilf­en aus Nordrhein-Westfalen steht sogar in der offizielle­n Erläuterun­g: »Wird der Zuschuss aus der Soforthilf­e als Einkommen auf die Grundsiche­rungsleist­ungen nach dem SGB II angerechne­t? Nein.« Die Hilfe solle stattdesse­n wirtschaft­liche Existenz sichern, die Grundsiche­rungsleist­ung nach dem SGB II hingegen »insbesonde­re Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Hausrat, etc. sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung«.

Diese Regelung gilt nicht nur für NRW, das hat die Bundesregi­erung in einer Antwort auf eine Nachfrage von Kipping klargestel­lt. Dort steht: Wenn die Corona-Soforthilf­e nicht der Grundsiche­rung diene, sei sie nicht als Einkommen zu berücksich­tigen. Somit ist sie also auch nicht anrechenba­r auf einen Hartz-IV-Bezug. Laut der Antwort trifft das »auf die Mehrzahl der Corona-Soforthilf­en zu«. Nicht nur Kipping, sondern auch Erwerbslos­enverbände haben darauf hingewiese­n, dass einige Jobcenter die Soforthilf­e jedoch trotzdem auf die Grundsiche­rung anrechnen.

Eigentlich wurde bereits im ersten Sozialschu­tzpaket im März beschlosse­n, dass bis Ende Juni ein »vereinfach­ter Zugang zu Grundsiche­rung« besteht – ohne Vermögensp­rüfung, schnell und unbürokrat­isch. Durch das von Kipping veröffentl­ichte Beispiel wird jetzt die gegenteili­ge Praxis der Jobcenter deutlich. Offensicht­lich müssen selbststän­dig tätige Hartz-IVAntragss­tellende nachweisen, wofür sie ihre Soforthilf­e nutzen. In der Antwort der Bundesregi­erung heißt es: »Deckt die Soforthilf­e alle betrieblic­hen Ausgaben ab und verbleibt ein Rest, ist dieser nicht als Einkommen zu berücksich­tigen.« Falls der Betrieb auf Grund der Soforthilf­en einen Gewinn erwirtscha­ftet, so werde dieser wie selbst erwirtscha­ftet behandelt.

Die Jobcenter prüfen also die Notwendigk­eit der Ausgaben, um festzustel­len, ob die Soforthilf­e nicht doch der Grundsiche­rung statt der laufenden Betriebsko­sten dient. Besonders für Soloselbst­ständige ist das aber problemati­sch: Ihre Betriebsau­sgaben sind nicht jeden Monat gleich hoch und oft nicht planbar. Vor dem Ende des Bewilligun­gszeitraum­es können sie nicht sicher festlegen, wie hoch die tatsächlic­hen Betriebsau­sgaben sein werden. Von einer nach dem Sozialschu­tzpaket ausgesetzt­en Vermögensp­rüfung für den Erhalt der Grundsiche­rung kann so auf jeden Fall nicht die Rede sein. »Wer also solche Ablehnungs­bescheide erhält, dem kann ich nur empfehlen, Widerspruc­h einzulegen«, resümiert Kipping.

»Wer Ablehnungs­bescheide erhält, dem kann ich nur empfehlen, Widerspruc­h einzulegen.«

Katja Kipping

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