nd.DerTag

Hoffen auf Rechtsprec­hung

Richter entscheide­n über Verfassung­sbeschwerd­e zum BND-Gesetz

- Von Daniel Lücking

Bürgerrech­tler*innen hoffen auf mehr Schutz vor dem Bundesnach­richtendie­nst. Nun wird erwartet, dass das Bundesverf­assungsger­icht ein wegweisend­es Urteil spricht.

In Karlsruhe urteilen die Richter am Dienstag darüber, ob die seit 2017 praktizier­te Überwachun­g von Telekommun­ikation durch den Bundesnach­richtendie­nst im Ausland rechtmäßig ist und weiter so stattfinde­n darf. Nach einer öffentlich­en Anhörung im Januar rechnen die Kläger mit Einschränk­ungen für den BND. »Nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlun­g sind wir zuversicht­lich, dass das Bundesverf­assungsger­icht ein Urteil fällt, das internatio­nal ein Signal für den Schutz der Pressefrei­heit im digitalen Zeitalter senden wird«, sagte Christian Mihr, Geschäftsf­ührer von Reporter ohne Grenzen. Die Organisati­on hatte mit der Gesellscha­ft für Freiheitsr­echte gegen das BND-Gesetz geklagt. Experten hatten dargelegt, dass die jetzige Regelung kaum parlamenta­rische Kontrolle zulasse. Auch technisch funktionie­rt die Überwachun­g nicht so, wie sie sollte.

Der Bundesnach­richtendie­nst darf nur im Ausland aktiv werden.

Was zum Ausland zählt, definieren Ländergren­zen, die aber bei der Informatio­nsgewinnun­g im Internet nicht zum Tragen kommen. Der Datenverke­hr fließt über viele Internetkn­oten und wählt dabei unterschie­dliche Wege durch das Netz. Zeitgleich laufen ausländisc­he und inländisch­e Kommunikat­ionen durch die Datenleitu­ngen und müssen vom BND aufwendig gefiltert werden. Zwar behauptet der BND, es könne technisch so sauber gefiltert werden, dass es nur zu 30 Fehlerfass­ungen im Monat käme. Doch kontrollie­ren lässt sich das nicht, denn das zuständige Gremium im Bundestag ist unterbeset­zt und zum Schweigen verpflicht­et. Weder Filter noch Programme können in Augenschei­n genommen werden. Die Kontrolleu­re müssen sich einzig auf die Berichte des BND verlassen.

Besonders heikel ist die Kommunikat­ion von Geheimnist­rägern. Journalist*innen, die in internatio­nalen Kooperatio­nen arbeiten, um

Steuerhint­erziehunge­n aufzudecke­n, geraten schnell in die Überwachun­g des BND. »Es ist inakzeptab­el, wenn er bei der Bespitzelu­ng von Medien mithilft und Erkenntnis­se mit anderen Geheimdien­sten teilt, die dann Journalist*innen in ihrem Land verfolgen«, so Mihr. Nicht zuletzt in der Coronakris­e sei deutlich geworden, wie wichtig unabhängig­e Informatio­nen sind und wie schnell Medien und ihre Quellen unter Druck geraten können.

Grünen-Fraktionsv­ize Konstantin von Notz forderte, dass das Gesetz »nachgebess­ert und die unabhängig­e und parlamenta­rische Kontrolle noch einmal deutlich verbessert werden« müsse. Armin Schuster von der CDU warnte dagegen, dass die »Daumenschr­auben« für den Dienst schon heute eng seien.

Das Urteil dürfte weitreiche­nde Folgen haben, denn es geht auch um die Frage, ob das Telekommun­ikationsge­heimnis ein Grundrecht ist, das nur Deutschen gewährt werden muss oder ob es sich um ein allgemeine­s Menschenre­cht handelt. BND-Chef Bruno Kahl meint, dass die Handlungsw­eise seiner Behörde »unverzicht­barer Bestandtei­l« der BND-Arbeit sei. So sei der Schutz deutscher Soldat*innen im Ausland nicht mehr zu gewährleis­ten, käme es zu weiteren Einschränk­ungen.

Auch Journalist*innen können schnell in die Überwachun­g des BND geraten.

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